Sitzung: 19.07.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2-0339/23/36-030
Beschluss:
Die OGR beschließt folgende Regelung:
Die Gemeindehäuser in Steffeln u. Auel
dürfen zur Ausrichtung der Kirmes von ortsansässigen Vereinen kostenlos genutzt
werden. Zusätzlich können ortsansässige Vereine die Gemeindehäuser zu
Vereinsjubiläen kostenlos nutzen.
Sachverhalt:
Die Ortsbürgermeisterin
informiert darüber, dass der Musikverein Steffeln seit einigen Jahren die
"Steffeler Kirmes" im Gemeindehaus in Steffeln ausrichtet. Die Miete
dafür richtet sich nach der aktuellen Nutzungsentgeltregelung. Laut Beschluss
vom 18.11.2014 werden allen Vereinen alle zehn Jahre die Gemeindehäuser kostenlos
zur Verfügung gestellt.
Am 29. u.
30.September und 01. Oktober 2023 findet die diesjährige Steffeler Kirmes
statt.
Der
Musikverein Steffeln stellt die Anfrage, das Gemeindehaus in Steffeln
zukünftig, zur Ausrichtung der offiziellen Kirmes, kostenfrei nutzen zu dürfen,
da es sich hier um die Erhaltung von traditionellem Brauchtum handelt.
Es besteht im Rat Einvernehmen
darüber, dass keine Befangenheit vorliegt.