Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Die OGR beschließt folgende Regelung:

 

Die Gemeindehäuser in Steffeln u. Auel dürfen zur Ausrichtung der Kirmes von ortsansässigen Vereinen kostenlos genutzt werden. Zusätzlich können ortsansässige Vereine die Gemeindehäuser zu Vereinsjubiläen kostenlos nutzen.

 


Sachverhalt:

 

Die Ortsbürgermeisterin informiert darüber, dass der Musikverein Steffeln seit einigen Jahren die "Steffeler Kirmes" im Gemeindehaus in Steffeln ausrichtet. Die Miete dafür richtet sich nach der aktuellen Nutzungsentgeltregelung. Laut Beschluss vom 18.11.2014 werden allen Vereinen alle zehn Jahre die Gemeindehäuser kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Am 29. u. 30.September und 01. Oktober 2023 findet die diesjährige Steffeler Kirmes statt.

Der Musikverein Steffeln stellt die Anfrage, das Gemeindehaus in Steffeln zukünftig, zur Ausrichtung der offiziellen Kirmes, kostenfrei nutzen zu dürfen, da es sich hier um die Erhaltung von traditionellem Brauchtum handelt.

 

Es besteht im Rat Einvernehmen darüber, dass keine Befangenheit vorliegt.