Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Abstimmung: Ja: 33, Befangen: 1

Beschlüsse:

 

A. Feststellung des Jahresabschlusses 2020

 

In Kenntnis des Empfehlungsbeschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.06.2023 stellt der Rat den Jahresabschluss 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs fest.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 33 Sonderinteresse:1

 

B. Entlastung

 

In Kenntnis des Empfehlungsbeschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.06.2023 erteilt der Rat dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung für das Haushaltsjahr 2020.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 33 Sonderinteresse:1


Sachverhalt:

 

Nach § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben.

 

Der Jahresabschluss 2020 ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Jahresabschluss 2020 ist vorab gemäß § 110 Absatz 2 Satz 2 GemO durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Diese Prüfung ist am 21. Juni 2023 erfolgt. Die Sitzungsniederschrift (Empfehlungsbeschluss) nebst Prüfbericht sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat den Jahresabschluss 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs festzustellen und dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss, Herr Hans-Jakob Meyer, stellt dem Verbandsgemeinderat die Eckpunkte und Ergebnisse der durchgeführten Prüfung vor.

 

Neben der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Verbandsgemeinde Gerolstein erfolgte in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zudem die Prüfung des Jahresabschusses 2020 des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark der Verbandsgemeinde Gerolstein in Wiesbaum. Auch diese Prüfung, welche der Verbandsversammlung in seiner nächsten Sitzung vorgestellt wird, hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Bürgermeister Böffgen ist zu dem Tagesordnungspunkt von der Beratung und Beschlussfassung gemäß § 22 GemO ausgeschlossen.