Sitzung: 13.07.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse
Abstimmung: Ja: 33, Befangen: 1
Vorlage: 1-0351/23/01-162
Beschlüsse:
A. Feststellung des Jahresabschlusses
2020
In
Kenntnis des Empfehlungsbeschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.06.2023
stellt der Rat den Jahresabschluss 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs
fest.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: 33
Sonderinteresse:1
B. Entlastung
In
Kenntnis des Empfehlungsbeschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.06.2023
erteilt der Rat dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den
Bürgermeister vertreten haben, Entlastung für das Haushaltsjahr 2020.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: 33
Sonderinteresse:1
Sachverhalt:
Nach § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der
Rat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in
einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und der
Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben.
Der Jahresabschluss 2020 ist der Sitzungsvorlage als
Anlage beigefügt.
Der Jahresabschluss 2020 ist vorab gemäß § 110 Absatz 2
Satz 2 GemO durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Diese Prüfung ist
am 21. Juni 2023 erfolgt. Die Sitzungsniederschrift (Empfehlungsbeschluss) nebst
Prüfbericht sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die Prüfung
hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat den
Jahresabschluss 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs festzustellen und
dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister
vertreten haben, Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss, Herr
Hans-Jakob Meyer, stellt dem Verbandsgemeinderat die Eckpunkte und Ergebnisse der
durchgeführten Prüfung vor.
Neben der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der
Verbandsgemeinde Gerolstein erfolgte in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses zudem die Prüfung des Jahresabschusses 2020 des
Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark der Verbandsgemeinde Gerolstein in
Wiesbaum. Auch diese Prüfung, welche der Verbandsversammlung in seiner nächsten
Sitzung vorgestellt wird, hat zu keinen Einwendungen geführt.
Bürgermeister Böffgen ist zu dem Tagesordnungspunkt von
der Beratung und Beschlussfassung gemäß § 22 GemO ausgeschlossen.