Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.

 

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinde Stadtkyll stimmt dem Antrag auf Befreiung von der bauplanungsrechtlichen Festsetzung hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters um 1,11m zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

 


Sachverhalt:

 

Es liegt eine Bauvoranfrage zum Anbau eines Wintergartens in Stadtkyll, Flur 13, Flurstück 104 vor. Das Flurstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Motzerfeld I“, 2. Änderung.

 

Der Bauherr plant eine Überschreitung des Baufensters um 1,11 m. Hierzu ist eine bauplanungsrechtliche Befreiung zu beantragen. Einer Überschreitung des Baufensters im gleichen Umfang wurde in der Vergangenheit bereits zugestimmt. Im aktuellen Bebauungsplan wurden die Baufenster nicht erweitert. Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel handelt es sich um eine geringfüge Überschreitung, die von dort als unproblematisch angesehen und befürwortet wird.