Sitzung: 19.07.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 2-0334/23/35-023
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinde Stadtkyll stimmt dem Antrag auf Befreiung von der
bauplanungsrechtlichen Festsetzung hinsichtlich der Überschreitung des
Baufensters um 1,11m zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36
BauGB.
Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zum Anbau eines Wintergartens in
Stadtkyll, Flur 13, Flurstück 104 vor. Das Flurstück liegt im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes „Motzerfeld I“, 2. Änderung.
Der Bauherr plant eine Überschreitung des Baufensters um 1,11 m.
Hierzu ist eine bauplanungsrechtliche Befreiung zu beantragen. Einer
Überschreitung des Baufensters im gleichen Umfang wurde in der Vergangenheit
bereits zugestimmt. Im aktuellen Bebauungsplan wurden die Baufenster nicht
erweitert. Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel handelt es sich
um eine geringfüge Überschreitung, die von dort als unproblematisch angesehen
und befürwortet wird.