Sitzung: 25.07.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: keine Abstimmung
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1-0346/23/29-023
Sachverhalt:
Die/der neu
gewählte Ortsbürgermeister/in ist zur/zum Ehrenbeamtin/Ehrenbeamten zu
ernennen. Ferner hat sie/er den vorgeschriebenen Diensteid zu leisten und ist
anschließend in das Amt einzuführen.
Die
Ernennung, die Vereidigung und die Einführung erfolgen durch den noch im Amt
befindlichen Vorgänger oder durch den allgemeinen Vertreter (Beigeordnete).Bei
Wiederwahl entfallen Vereidigung und Amtseinführung.
Da keine
Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters
der Ortsgemeinde Pelm vorgebracht werden, entfällt dieser Tagesordnungspunkt.