Beschluss: keine Abstimmung

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

 

Die/der neu gewählte Ortsbürgermeister/in ist zur/zum Ehrenbeamtin/Ehrenbeamten zu ernennen. Ferner hat sie/er den vorgeschriebenen Diensteid zu leisten und ist anschließend in das Amt einzuführen.

 

Die Ernennung, die Vereidigung und die Einführung erfolgen durch den noch im Amt befindlichen Vorgänger oder durch den allgemeinen Vertreter (Beigeordnete).Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Amtseinführung.

 

Da keine Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Pelm vorgebracht werden, entfällt dieser Tagesordnungspunkt.