Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Auflösung der Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Gerolstein und den Ortsgemeinden Hoffeld, Dankerath, Trierscheid und Senscheid (VG Adenau) über die Aufnahme der Kinder aus Hoffeld, Dankerath, Trierscheid und Senscheid in die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Üxheim zum 31.08.2023 und die Kostenregelung vom 03.09.2013.


Sachverhalt:

 

Die Kindertagesstätte Üxheim ist eine viergruppige Einrichtung mit derzeit 90 Plätzen.

 

Seit 01.08.1993 umfasst das Einzugsgebiet neben den Ortsgemeinden Nohn, Kerpen und Üxheim auch die vier Ortsgemeinden Hoffeld, Dankerath, Trierscheid und Senscheid aus der Verbandsgemeinde Adenau; die Kinder dieser Ortsgemeinden besuchten aber bereits in den Jahren zuvor die Kita Üxheim. Im Jahr 1993 übernahmen die vier Ortsgemeinden der VG Adenau die Kosten der Erweiterung um eine 4. Gruppe (abzgl. der Zuschüsse) i.H.v. 10.320,53 DM sowie eine einmalige Zahlung für die Nutzung der Gemeinschaftsräume und des Gemeindeanteils von 60.000 DM.

 

Im Frühjahr 2022 äußerten die o.g. vier Gemeinden den Wunsch, zum Kita-Zweckverband Barweiler zu wechseln. Alle vier Ortsgemeinden Hoffeld, Dankerath, Senscheid und Trierscheid haben zwischenzeitlich entsprechende Beschlüsse gefasst. Letztlich wird die Änderung des Einzugsgebietes durch die Jugendhilfeausschüsse der Landkreise Ahrweiler und Vulkaneifel beschlossen.

 

Aufgrund der starken Auslastung der Kita Üxheim sowie einer notwendigen Erweiterung, die durch das Kita-Zukunftsgesetz Rheinland-Pfalz, welches am 01.07.2021 in Kraft getreten ist, erforderlich geworden ist, erscheint eine Änderung des Einzugsgebietes sinnvoll. Durch die Reduzierung der Kinderzahl bestehen für die Erweiterung andere Voraussetzungen und es können Kostenreduzierungen erzielt werden.

 

Die Verwaltungen der Verbandsgemeinden Adenau und Gerolstein haben in Abstimmung den Entwurf einer Auflösungsvereinbarung für die Ortsgemeinden der VG Adenau verfasst, der insbesondere folgende Punkte umfasst:

 

·         Auflösung zum Ende des Kitajahres am 31.08.2023

·         Auszahlung des Restbuchwertes des Baukostenzuschusses i.H.v. 19.594,15 €

·         Auszahlung des Restbuchwertes des erworbenen beweglichen und unbeweglichen Vermögens i.H.v. 3.574,72 €

 

Die derzeit bestehende Zweckvereinbarung vom 03.09.2013 sowie der Entwurf der Auflösungsvereinbarung sind als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Die Auszahlungen der Restbuchwerte müssen auf die Ortsgemeinden Nohn, Kerpen und Üxheim aufgeteilt werden. Dies soll entsprechend der Zweckvereinbarung der drei Ortsgemeinden vom 03.03.2021 erfolgen.

 

Die Ortsgemeinderäte Nohn, Kerpen und Üxheim haben der Auflösung der Zweckvereinbarung in ihren Sitzungen am 30.05.2023, 13.06.2023 und 28.06.2023 zugestimmt und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Beschluss zur Auflösung der Zweckvereinbarung zu fassen.