Sitzung: 13.07.2023 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: 3-0040/23/01-158
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat beschließt die Auflösung der Zweckvereinbarung zwischen der
Verbandsgemeinde Gerolstein und den Ortsgemeinden Hoffeld, Dankerath,
Trierscheid und Senscheid (VG Adenau) über die Aufnahme der Kinder aus Hoffeld,
Dankerath, Trierscheid und Senscheid in die Kindertagesstätte „Sonnenschein“
Üxheim zum 31.08.2023 und die Kostenregelung vom 03.09.2013.
Sachverhalt:
Die Kindertagesstätte Üxheim ist eine viergruppige
Einrichtung mit derzeit 90 Plätzen.
Seit 01.08.1993 umfasst das Einzugsgebiet neben den
Ortsgemeinden Nohn, Kerpen und Üxheim auch die vier Ortsgemeinden Hoffeld,
Dankerath, Trierscheid und Senscheid aus der Verbandsgemeinde Adenau; die
Kinder dieser Ortsgemeinden besuchten aber bereits in den Jahren zuvor die Kita
Üxheim. Im Jahr 1993 übernahmen die vier Ortsgemeinden der VG Adenau die Kosten
der Erweiterung um eine 4. Gruppe (abzgl. der Zuschüsse) i.H.v. 10.320,53 DM
sowie eine einmalige Zahlung für die Nutzung der Gemeinschaftsräume und des
Gemeindeanteils von 60.000 DM.
Im Frühjahr 2022 äußerten die o.g. vier Gemeinden den
Wunsch, zum Kita-Zweckverband Barweiler zu wechseln. Alle vier Ortsgemeinden
Hoffeld, Dankerath, Senscheid und Trierscheid haben zwischenzeitlich
entsprechende Beschlüsse gefasst. Letztlich wird die Änderung des
Einzugsgebietes durch die Jugendhilfeausschüsse der Landkreise Ahrweiler und
Vulkaneifel beschlossen.
Aufgrund der starken Auslastung der Kita Üxheim sowie
einer notwendigen Erweiterung, die durch das Kita-Zukunftsgesetz
Rheinland-Pfalz, welches am 01.07.2021 in Kraft getreten ist, erforderlich
geworden ist, erscheint eine Änderung des Einzugsgebietes sinnvoll. Durch die
Reduzierung der Kinderzahl bestehen für die Erweiterung andere Voraussetzungen
und es können Kostenreduzierungen erzielt werden.
Die Verwaltungen der Verbandsgemeinden Adenau und
Gerolstein haben in Abstimmung den Entwurf einer Auflösungsvereinbarung für die
Ortsgemeinden der VG Adenau verfasst, der insbesondere folgende Punkte umfasst:
·
Auflösung zum Ende des Kitajahres am
31.08.2023
·
Auszahlung des Restbuchwertes des
Baukostenzuschusses i.H.v. 19.594,15 €
·
Auszahlung des Restbuchwertes des erworbenen
beweglichen und unbeweglichen Vermögens i.H.v. 3.574,72 €
Die derzeit bestehende Zweckvereinbarung vom 03.09.2013
sowie der Entwurf der Auflösungsvereinbarung sind als Anlage zu dieser
Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Auszahlungen der Restbuchwerte müssen auf die
Ortsgemeinden Nohn, Kerpen und Üxheim aufgeteilt werden. Dies soll entsprechend
der Zweckvereinbarung der drei Ortsgemeinden vom 03.03.2021 erfolgen.
Die Ortsgemeinderäte Nohn, Kerpen und Üxheim haben der
Auflösung der Zweckvereinbarung in ihren Sitzungen am 30.05.2023, 13.06.2023
und 28.06.2023 zugestimmt und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Beschluss
zur Auflösung der Zweckvereinbarung zu fassen.