Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Neroth stimmt dem zuvor aufgeführten Bauprogramm zu. Das Büro Stratec aus Wittlich wird beauftragt die erforderlichen Arbeiten zur Erschließung / Fertigstellung der Erschließungsstraßen im Neubaugebiet „In der Hohrheck“ auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt erst nach Genehmigung des Nachtragshaushaltes.

 


Sachverhalt:

 

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt bittet der Vorsitzende um Erläuterung der Verzögerungen im Verfahren zur Erschließung bzw. Endausbau der Straße „In der Hohrheck“. Herr Pitsch teilt daraufhin mit, dass insbesondere der am Arbeitsmarkt bestehende Fachkräftemangel an Ingenieuren, die Zusatzbelastung des Ingenieurbüros im Rahmen der Bewältigung der Schäden durch die Flutkatastrophe, bei der auch die Verwaltung in Gerolstein auf das Büro zurückgegriffen hat, und nicht zuletzt die Coronakrise zu den Verzögerungen geführt haben.

 

Des Weiteren teilt er mit, dass nach mehreren Ortsterminen eine erneute Baugrunduntersuchung des Straßenkörpers erfolgte, mit dem Ergebnis, dass der Untergrund nicht ausreichend tragfähig ist. Bei den vorherigen Überprüfungen dieser Art, ergab es keine Beanstandungen. Zudem hat die seit August 2023 bestehende Ersatzbaustoffverordnung Auswirkungen auf die Deklarierung und den technischen Umgang mit Bauschutt. Eine Verteuerung der Entsorgungskosten ist zu erwarten.

 

Im Anschluss hieran wird durch Herrn Pitsch das Bauvorhaben nochmals eingehend vorgestellt.

 

Die Entwurfsplanung zur Herstellung / Fertigstellung der Erschließungsstraßen im Neubaugebiet „In der Hohrheck„ I und II BA wurde bereits in der Ortsgemeinderatsitzung am 14.09.2022 durch Herrn Pitsch vom Büro Stratec vorgestellt. Des Weiteren wurden durch das Büro SBT aus Trier ergänzende Untersuchungen des vorhandenen Fahrbahnunterbaus im Teilausbaubereich durchgeführt.

Auf Grundlage der Entwurfsplanung und der ergänzenden Untersuchungen des im Teilausbaubereich vorhanden Fahrbahnunterbaus ergibt sich nachfolgendes Bauprogramm.

Achse 1:

·         Ausbaubeginn an der Achse 4 (Zum Sportsplatz, Station 0 + 4,249)

·         Ausbauende an Station 0 + 203,749 (Anschluss an vorhandenen Wirtschaftsweg)

·         Ausbaulänge ca. 199,50 m

·         Die Länge des Teilausbaus beträgt ca. 140,25 m, die Länge des Vollausbaus beträgt ca. 59,25 m

·         Ausbaubreite ca. 4,50 – 5,15 m, einschl. beidseitig 2-Zeiliger Rinne aus Betonsteinen, Schwarzdecke somit ca. 3,85 – 4,20 breit

·         Ableitung des Oberflächenwassers über die 2 zeilige Schrägrinne und zugehörige Straßenabläufe

·         Fahrbahnabschluss beidseitig mit Rundbordstein 15 / 22

·         Gehweg einseitig links, Breite 1,25 m (einschl. Rundbord und Tiefbordstein)

·         Gehwegabschluss Rundbord und Tiefbordstein 8 / 20

·         Gehwegbelag in Betonsteinpflaster, 8 cm stark

·         Erforderliche Erdarbeiten

·         Herstellung des frostsicheren Unterbaus

·         Im Bereich des Teilausbau aufnehmen der vorhanden Asphalttragschicht (Baustraße)

·         Im Bereich des Teilausbau aufnehmen der vorhandenen Frostschutzschicht in einer Stärke von ca. 25 cm und Einbau einer ‚Schottertragschicht in einer Stärke von 25 cm

·         Herstellung der bituminösen Tragschicht, 10 cm stark

·         Herstellung der bituminösen Deckschicht, 4 cm stark

·         Im Bereich des Vollausbaus, Herstellung der Straßenbeleuchtung

·         Verlegung Leerrohre für Glaserfaserleitung

·         Nebenarbeiten


 

 

Achse 2

Ausbaubeginn an der Achse 2, Station 0 + 2,51

Ausbauende Station 0 + 152,65

Ausbaulänge ca. 150,15 m

Ausbau als Teilausbau

·         Ausbaubreite ca. 5,35 m, einschl. einseitig 2-Zeiliger Rinne aus Betonsteinen und Betontiefbordstein 8/20/100 auf der gegenüberliegenden Seite, Schwarzdecke somit ca. 4,95 m breit

·         Fahrbahnabschluss einseitig mit Rundbordstein 15 / 22, auf der gegenüberliegenden Seite Tiefbordstein 8/20/100

·         Ableitung des Oberflächenwassers über die 2 zeilige Schrägrinne und zugehörige Straßenabläufe

·         Erforderliche Erdarbeiten

·         Herstellung des frostsicheren Unterbaus

·         Im Bereich des Teilausbau aufnehmen der vorhanden Asphalttragschicht (Baustraße)

·         Im Bereich des Teilausbau aufnehmen der vorhandenen Frostschutzschicht in einer Stärke von ca. 25 cm und Einbau einer ‚Schottertragschicht in einer Stärke von 25 cm

·         Herstellung der bituminösen Tragschicht, 10 cm stark

·         Herstellung der bituminösen Deckschicht, 4 cm stark

·         Verlegung Leerrohre für Glasfaseranschluss

·         Nebenarbeiten

 

Achse 3

Ausbaubeginn an der Achse 1, Station 0 + 2,49

Ausbauende an Station 0 + 240,19

Ausbaulänge ca. 237,70 m

Die Länge des Teilausbaus beträgt ca. 61,20 m, die Länge des Vollausbaus beträgt ca. 176,51 m

·         Ausbaubreite ca. 5,35 m, einschl. einseitig 2-Zeiliger Rinne aus Betonsteinen und Betontiefbordstein 8/20/100 auf der gegenüberliegenden Seite, Schwarzdecke somit ca. 4,95 m breit

·         Fahrbahnabschluss einseitig mit Rundbordstein 15 / 22, auf der gegenüberliegenden Seite Tiefbordstein 8/20/100

·         Ableitung des Oberflächenwassers über die 2 zeilige Schrägrinne und zugehörige Straßenabläufe

·         Erforderliche Erdarbeiten

·         Herstellung des frostsicheren Unterbaus

·         Im Bereich des Teilausbau aufnehmen der vorhanden Asphalttragschicht (Baustraße)

·         Im Bereich des Teilausbau aufnehmen der vorhandenen Frostschutzschicht in einer Stärke von ca. 25 cm und Einbau einer ‚Schottertragschicht in einer Stärke von 25 cm

·         Herstellung der bituminösen Tragschicht, 10 cm stark

·         Herstellung der bituminösen Deckschicht, 4 cm stark

·         Im Bereich des Vollausbau Herstellung er Straßenbeleuchtung

·         Verlegung Leerrohre für Glasfaseranschluss

·         Nebenarbeiten


 

 

Achse 4

Ausbaubeginn Mitte Hs Nr. 14 (Anschluss an vorhandene Fahrbahn)

Ausbaulänge ca. 51,37 m

·         Ausbaubreite ca. 4,50 – 6,20 m, einschl. beidseitig 2-Zeiliger Rinne aus Betonsteinen, bis ~ Station 50, ab Station 50 nur noch einseitige zweizeilige Rinne , Schwarzdecke somit ca. 4,35 – 5,24 m breit

·         Fahrbahnabschluss beidseitig mit Rundbordstein 15 / 22 bis ~ Station 50, ab Station 50 nur noch einseitig

·         Ableitung des Oberflächenwassers über die 2 zeilige Schrägrinne und zugehörige Straßenabläufe

·         Erforderliche Erdarbeiten

·         Herstellung des frostsicheren Unterbaus

·         Herstellung der bituminösen Tragschicht, 10 cm stark

·         Herstellung der bituminösen Deckschicht, 4 cm stark

·         Verlegung Leerohre für Glaserfaseranschluss

·         Nebenarbeiten

 

Abschließend wird festgestellt, dass erneut gestiegene Baukosten festzustellen sind. Im nachfolgenden Tagesordnungspunkt sind diese Mehrkosten im 1. Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.