Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 mit folgenden Änderungen:

 

  • Der Ansatz für den Endausbau des 1. Bauabschnitts wird auf 716.000 € erhöht.
  • Als Gegenfinanzierung sind Erschließungsbeiträge für den 1. Bauabschnitt zu berücksichtigen, die durch die Verwaltung zu ermitteln und in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen sind.
  • Die Finanzierung des Finanzhauhalts sowie die Ermittlung des Investitionskredits ist entsprechend abzuändern.
  • Die §§ 1 und 2 der Haushaltssatzung sind entsprechend zu berichtigen.

 


Sachverhalt:

 

Nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die vorliegende 2. Nachtragshaushaltssatzung sowie der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 im Zeitraum 24.06.2023 bis 07.07.2023 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegen. Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

Der Hauptgrund zur Erstellung des Nachtragshaushaltsplans sind die zu erwartende Kostensteigerungen für die beiden Investitionsmaßnahmen zur Erschließung des 1. bzw. 2. Bauabschnitts „In der Hohrheck“.

 

Die bis vor der Sitzung bekannten, voraussichtlichen Baukosten lauten wie folgt:

 

Kostenstelle 5410000000 Gemeindestraßen

 

Investitionsnummer

24-5410-07

Investitionsnummer

24-5410-05

 

Endausbau

1.Bauabschnitt

Erschließung

2.Bauabschnitt

Ansatz Haushalt 2023

373.000 €

352.000 €

Ansatz 1. Nachtragshaushalt 2023

671.000 €

478.000 €

Differenz

298.000 €

126.000 €

 

Nähere Einzelheiten können dem Vorbericht zum 1. Nachtragshaushaltsplan entnommen werden.

 

Im Rahmen des im TOP 3 vorgestellten Bauprogramms wurde durch Herrn Pitsch für den Endausbau im 1. BA sowie für die Erschließung des 2. BA jeweils eine aktualisierte Kostenberechnung vorgestellt, die nicht mit den im 1. Nachtragshaushaltsplan veranschlagten Kosten übereinstimmen. Herr Pitsch teilte im vorherigen TOP mit, dass diese Aktualisierung erst am heutigen Tag erfolgt sei.

 

Des Weiteren teilt Ratsmitglied Klaus-Dieter Peters mit, dass -entgegen der Hinweise im Vorbericht- nunmehr für 5 Grundstücke des 1. Bauabschnitts Erschließungsbeiträge veranlagt werden können, die den Eigenanteil der Ortsgemeinde verringert.

 

Auf Vorschlag der Verwaltung wird demzufolge folgender Beschluss gefasst: