Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die 2.
Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023
mit folgenden Änderungen:
- Der
Ansatz für den Endausbau des 1. Bauabschnitts wird auf 716.000 € erhöht.
- Als
Gegenfinanzierung sind Erschließungsbeiträge für den 1. Bauabschnitt zu
berücksichtigen, die durch die Verwaltung zu ermitteln und in der
mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen sind.
- Die
Finanzierung des Finanzhauhalts sowie die Ermittlung des
Investitionskredits ist entsprechend abzuändern.
- Die §§
1 und 2 der Haushaltssatzung sind entsprechend zu berichtigen.
Sachverhalt:
Nach
Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die vorliegende 2.
Nachtragshaushaltssatzung sowie der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023
im Zeitraum 24.06.2023 bis 07.07.2023 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegen.
Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.
Der Hauptgrund zur Erstellung des Nachtragshaushaltsplans
sind die zu erwartende Kostensteigerungen für die beiden Investitionsmaßnahmen
zur Erschließung des 1. bzw. 2. Bauabschnitts „In der Hohrheck“.
Die bis vor der Sitzung bekannten, voraussichtlichen
Baukosten lauten wie folgt:
Kostenstelle
5410000000 Gemeindestraßen |
||
|
Investitionsnummer 24-5410-07 |
Investitionsnummer 24-5410-05 |
|
Endausbau 1.Bauabschnitt |
Erschließung 2.Bauabschnitt |
Ansatz Haushalt 2023 |
373.000
€ |
352.000
€ |
Ansatz 1.
Nachtragshaushalt 2023 |
671.000
€ |
478.000
€ |
Differenz |
298.000
€ |
126.000
€ |
Nähere Einzelheiten können dem Vorbericht zum 1.
Nachtragshaushaltsplan entnommen werden.
Im Rahmen des im TOP 3 vorgestellten Bauprogramms wurde
durch Herrn Pitsch für den Endausbau im 1. BA sowie für die Erschließung des 2.
BA jeweils eine aktualisierte Kostenberechnung vorgestellt, die nicht mit den
im 1. Nachtragshaushaltsplan veranschlagten Kosten übereinstimmen. Herr Pitsch
teilte im vorherigen TOP mit, dass diese Aktualisierung erst am heutigen Tag
erfolgt sei.
Des Weiteren teilt Ratsmitglied Klaus-Dieter Peters mit,
dass -entgegen der Hinweise im Vorbericht- nunmehr für 5 Grundstücke des 1.
Bauabschnitts Erschließungsbeiträge veranlagt werden können, die den Eigenanteil
der Ortsgemeinde verringert.
Auf Vorschlag der Verwaltung wird demzufolge folgender
Beschluss gefasst: