Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung soll über die im Haushaltsplan eingestellten Mittel in Höhe von 10.000, - € unter der Investitions-Nr. 39-5410-08 (Gemeindestraßen – Baugebiet „Auf dem großen Pesch“) erfolgen. Die entstehenden Kosten stellen grundsätzlich beitragsfähiger Erschließungsaufwand dar.

 

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in den Straßen Clausenweg und dem Maaßenweg entsprechend der vorgestellten Planung herstellen zu lassen.

 

Der Ortsgemeinderat ermächtigt die Ortsbürgermeisterin den Auftrag zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung an die Westenergie AG, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu erteilen.


Sachverhalt:

Nachdem nun einige Grundstücke im Baugebiet „Auf dem großen Pesch“ im Ortsteil Wiesbaum verkauft und auch bebaut worden sind, soll die Straßenbeleuchtung im Clausenweg mit dem Fußweg zur Schulstraße und dem Maaßenweg erweitert werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Hierfür wurde von der Westenergie AG eine Planung erstellt und ein Angebot vorgelegt. Im Angebot ist die Erweiterung der Straßenbeleuchtung um fünf weitere Straßenleuchten, einschließlich der teilweise noch fehlenden Fundamente und Anschlussleitungen zu einem Gesamtpreis von 8.289,42 € (brutto) enthalten.

 

Da die Maßnahme beitragsfähiger Aufwand darstellt, können die anfallenden Kosten mit dem Endausbau der Erschließungsstraßen veranlagt werden, sofern diese in Gänze (einschl. Straßenbau) bis Ende 2027 hergestellt wurde und abgerechnet werden kann. Alternativ hierzu können die Kosten durch eine Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag umgelegt werden.

 

Der Sitzungsvorlage liegt ein Plan von Herrn Koch, Westenergie AG vor, welcher die Standorte der Leuchtstellen definiert. Diese sind im Plan grün eingezeichnet. Die zwei im Maaßenweg vorgeschlagenen Leuchten, sowie die einzelne Leuchtstelle im Clausenweg sollen errichtet werden. Die geplante Leuchtstelle auf dem Fußweg soll nach Beratung nicht hergestellt werden. Der Zustand des Weges ist zurzeit nach Rücksprache mit Winfried Schegner, Fachbereich 2 Bauen und Umwelt, dem eines Privatgrundstückes zuzuordnen von dem keine Gefahr ausgeht. Mit Platzierung der Leuchte auf dem Weg wird die Öffentlichkeit des Weges hergestellt und die Ortsgemeinde Wiesbaum ist zur Verkehrssicherungspflicht und Unterhaltung des Weges verpflichtet. Die Leuchtstellen im Maaßenweg sowie Clausenweg werden jedoch weiterhin befürwortet da es sich hierbei bereits um bestehende öffentliche Straßen handelt und dort mit zeitnah beginnenden Bauarbeiten der Privateigentümern zu rechnen ist.