Sitzung: 27.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2-0305/23/39-017
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Finanzierung soll über die im
Haushaltsplan eingestellten Mittel in Höhe von 10.000, - € unter der
Investitions-Nr. 39-5410-08 (Gemeindestraßen – Baugebiet „Auf dem großen
Pesch“) erfolgen. Die entstehenden Kosten stellen grundsätzlich beitragsfähiger
Erschließungsaufwand dar.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Erweiterung der Straßenbeleuchtung in den Straßen Clausenweg und dem Maaßenweg
entsprechend der vorgestellten Planung herstellen zu lassen.
Der Ortsgemeinderat ermächtigt die
Ortsbürgermeisterin den Auftrag zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung an die
Westenergie AG, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu erteilen.
Sachverhalt:
Nachdem nun einige Grundstücke im
Baugebiet „Auf dem großen Pesch“ im Ortsteil Wiesbaum verkauft und auch bebaut
worden sind, soll die Straßenbeleuchtung im Clausenweg mit dem Fußweg zur
Schulstraße und dem Maaßenweg erweitert werden, um die Verkehrssicherheit zu
gewährleisten. Hierfür wurde von der Westenergie AG eine Planung erstellt und
ein Angebot vorgelegt. Im Angebot ist die Erweiterung der Straßenbeleuchtung um
fünf weitere Straßenleuchten, einschließlich der teilweise noch fehlenden
Fundamente und Anschlussleitungen zu einem Gesamtpreis von 8.289,42 € (brutto)
enthalten.
Da die Maßnahme beitragsfähiger
Aufwand darstellt, können die anfallenden Kosten mit dem Endausbau der
Erschließungsstraßen veranlagt werden, sofern diese in Gänze (einschl.
Straßenbau) bis Ende 2027 hergestellt wurde und abgerechnet werden kann.
Alternativ hierzu können die Kosten durch eine Erhebung von Vorausleistungen
auf den Erschließungsbeitrag umgelegt werden.
Der
Sitzungsvorlage liegt ein Plan von Herrn Koch, Westenergie AG vor, welcher die
Standorte der Leuchtstellen definiert. Diese sind im Plan grün eingezeichnet.
Die zwei im Maaßenweg vorgeschlagenen Leuchten, sowie die einzelne Leuchtstelle
im Clausenweg sollen errichtet werden. Die geplante Leuchtstelle auf dem Fußweg
soll nach Beratung nicht hergestellt werden. Der Zustand des Weges ist zurzeit
nach Rücksprache mit Winfried Schegner, Fachbereich 2 Bauen und Umwelt, dem
eines Privatgrundstückes zuzuordnen von dem keine Gefahr ausgeht. Mit
Platzierung der Leuchte auf dem Weg wird die Öffentlichkeit des Weges
hergestellt und die Ortsgemeinde Wiesbaum ist zur Verkehrssicherungspflicht und
Unterhaltung des Weges verpflichtet. Die Leuchtstellen im Maaßenweg sowie
Clausenweg werden jedoch weiterhin befürwortet da es sich hierbei bereits um
bestehende öffentliche Straßen handelt und dort mit zeitnah beginnenden
Bauarbeiten der Privateigentümern zu rechnen ist.