Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Beschluss:

 

Der Beschluss wird auf die nächste Sitzung verschoben. Die Mitglieder möchten zuerst, über die anfallenden Kosten der Brennholzwerbung für die Gemeinde informiert werde, um danach eine Festlegung der Brennholzpreise zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.

 

Im Vorjahr wurde das Brennholz zu folgenden Konditionen verkauft:

 

-          Brennholz am Weg: (lang / kurz) 5 Fm oder 10 Fm zu 60 € Brutto je Festmeter; die Brennholzlose können Anteile einer anderen Laubholzart enthalten (vornehmlich Eiche). Es besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung reiner Buchenlose.

 

-          Unaufgearbeitete Bäume und Fichten- Käferholz:

Reine Interessenbekundung - (wird nur bei Anfall, unterjährig bereitgestellt), Im Raummaß geschätzt, je nach Qualität und Lage zum Preis von 10-30 € / Rm. Die hauptsächliche Brennholzversorgung muss über das Stammholz erfolgen.