Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Ortsgemeinde Wiesbaum ab dem 01.01.2024 in der Fassung des vorgelegten Satzungsentwurfs mit einem Steuersatz von 15 %.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.05.2023 beschlossen den Steuersatz für die Zweitwohnungssteuer ab dem 01.01.2024 von derzeit 10 auf 15% anzuheben.

 

Die Satzung der Ortsgemeinde Wiesbaum über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 30.01.2001 soll entsprechend zum 01.01.2024 neu gefasst werden.

 

Seit Inkrafttreten der Satzungen im Jahre 2001 hat sich die Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteuer weiterentwickelt und deshalb wird seitens der Verbandsgemeindeverwaltung zur weiteren Gewährleistung der rechtssicheren Steuererhebung die Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung empfohlen. Der vorgelegte Entwurf der Satzung ist angelehnt an die aktuelle Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz.