Sitzung: 27.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1-0324/23/39-015
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung einer
Zweitwohnungssteuer in der Ortsgemeinde Wiesbaum ab dem 01.01.2024 in der
Fassung des vorgelegten Satzungsentwurfs mit einem Steuersatz von 15 %.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat hat in seiner
Sitzung vom 09.05.2023 beschlossen den Steuersatz für die Zweitwohnungssteuer
ab dem 01.01.2024 von derzeit 10 auf 15% anzuheben.
Die Satzung der Ortsgemeinde
Wiesbaum über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 30.01.2001 soll
entsprechend zum 01.01.2024 neu gefasst werden.
Seit Inkrafttreten der Satzungen
im Jahre 2001 hat sich die Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteuer
weiterentwickelt und deshalb wird seitens der Verbandsgemeindeverwaltung zur
weiteren Gewährleistung der rechtssicheren Steuererhebung die Neufassung der
Zweitwohnungssteuersatzung empfohlen. Der vorgelegte Entwurf der Satzung ist
angelehnt an die aktuelle Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebunds
Rheinland-Pfalz.