Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird auf die
nächste Sitzung vertagt, da der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
der Ortsgemeinde Wiesbaum David Mastiaux nicht anwesend ist.
Sachverhalt:
a)
Bericht zur
Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses 2021
Gemäß § 113 Abs. 3 der GemO hat der
Rechnungsprüfungsausschuss jeweils über Art und Umfang sowie über das Ergebnis
ihrer Prüfung einen Prüfbericht zu erstellen. Der Prüfbericht ist den
Ratsmitgliedern zugegangen. Der Vorsitzende der Rechnungsprüfung trägt das
Ergebnis der Prüfung vom 23.05.2023 vor.
b)
Feststellung
des Jahresergebnisses 2021
Nach § 114
Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die Feststellung des
geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem gesonderten Beschluss über
die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten, soweit diese den
Ortsbürgermeister vertreten haben.
Der
Jahresabschluss ist vorab gemäß § 110 Absatz 2, Satz 2 durch den Rechnungsprüfungsausschuss
zu prüfen.
Diese Prüfung
ist am 23.05.2023 erfolgt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
c) Erteilung der Entlastung für das
Haushaltsjahr 2021 gem. § 114 GemO
Der Rechnungsprüfungsausschuss der
Ortsgemeinde Wiesbaum hat den Jahresabschluss 2021 am 23.05.2023 nach den
Grundsätzen des § 113 GemO geprüft. Zur Prüfung haben die Ergebnis- und
Finanzrechnung, der Rechenschaftsbericht sowie die Kassenbelege vorgelegen. Die
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung
(GemO) beschließt der Rat über die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der
Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des
Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den
Bürgermeister vertreten haben.