Sitzung: 27.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Nein: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1-0113/23/39-005
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Die
Ortsgemeinde tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich,
ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an
Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt
dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren
ein:
1)
Klimaschutzstrategie /-konzept für die VG
Gerolstein einschl. der Städte / Ortsgemeinden
2)
Einführung / Optimierung eines systematischen
Energiemanagements für die Gebäude der Gemeinde
3)
Realisierung / Beteiligung / Betreibung von
Erneuerbare Energien-Anlagen
4)
Unterstützung und Schaffung von attraktiven
Maßnahmen im Bereich der Mobilität in der Gemeinde
5)
Energetische Sanierung / Optimierung von Gebäuden.
Auf dieser
Basis wird die Verwaltung beauftragt,
Ø die
Beitrittserklärung der Gemeinde (letzte Seite – Anlage 4) gemäß diesem
Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,
Ø zu prüfen,
welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch
genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie
Ø entsprechende
personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur
bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess zu unterstützen.
Sachverhalt:
1. Gegenstand
und Ziel des Beschlusses …
… ist der
Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Dieses Angebot wurde
von den kommunalen Verbänden und dem Land ausgearbeitet. Mit dem Beitritt
verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes
(Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken)
bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu
forcieren und besonders
ambitioniert vorzugehen.
Hierzu
benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu
nehmen beabsichtigt. Diese Ziele/Maßnahmen sind Grundlage für eine individuelle
Beratung, die für jede beitretende Kommune zur Umsetzung von Maßnahmen
zusätzlich über den KKP vom Land angeboten wird.
Die
verbandsangehörigen Städte und Gemeinden geben keine eigene Beitrittserklärung
ab, sondern sind als Anlage zu der Beitrittserklärung der Verbandsgemeinde zu
führen (siehe Anlage 4 – Beitrittserklärung – letzte Seite).
2. Allgemeiner
Hintergrund
Im Rahmen
des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel
gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis
spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden – und damit dazu
beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 Grad
Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch
geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen.
Dazu bedarf
es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen
Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene
werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt,
insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien
sowie Mobilität / ÖPNV.
Die
Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die
Energieagentur Rheinland-Pfalz und das Land haben sich daher darauf
verständigt, den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die
Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022 (Anlage 1).
3. Eckpunkte des Kommunalen Klimapakts
Der
Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen
Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im
Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu
den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die
Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit passgenauen
Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre
2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die
Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.
4. Bisherige
Aktivitäten
Die
Verbandsgemeinde Gerolstein hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zum
Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung umgesetzt bzw. deren Umsetzung
eingeleitet; hervorzuheben sind insbesondere
Ø Energetische
Sanierung von Gebäuden der VG Gerolstein (beispielhaft seien aufgeführt:
Turnhallen Jünkerath, Lissendorf, Stadtkyll, Rathaus Hillesheim, Teile der RS+
in Jünkerath und Hillesheim)
Ø Nutzung von
alternativen Energieträgern (z. B. Installation von Hackschnitzelanlagen in
verschiedenen Gebäuden der VG)
Ø Teilfortschreibung
des FNP Gerolstein für erneuerbare Energien (mit der Ausweisung von weiteren
Eignungsflächen Windenergie, Steuerungsrahmen im Bereich der FF-PVA)
Ø Erstellung
von Hochwasser- und Starkregenschutzkonzepten - HWSK (für alle Gemeinden der VG
Gerolstein soll ein HWSK erstellt werden, wobei für ¾ der Gemeinden bereits
Aufträge erteilt worden sind)
Ø Umstellung
der Straßenbeleuchtung auf LED
Ø und vieles
mehr…
5. Verstärktes
Engagement im Rahmen des Kommunalen Klimapakts
Mit dem
Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, unsere
Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an
Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt
jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu
diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt. Für die
Verbandsgemeinde Gerolstein kommen folgende Ziele/Maßnahmen in Betracht:
1)
Klimaschutzstrategie /-konzept für die VG
Gerolstein einschl. Optimierung der verwaltungsinternen Abläufe
2)
Einführung / Optimierung eines systematischen
Energiemanagements
3)
Realisierung / Beteiligung / Betreibung von
Erneuerbare Energien-Anlagen
4)
Unterstützung und Schaffung von attraktiven
Maßnahmen im Bereich der Mobilität in der VG Gerolstein
5)
Energetische Sanierung / Optimierung von
Gebäuden.
(Die v. g.
Ziele / Maßnahmen sind in der Anlage 2 näher beschrieben und erläutert, warum
wir gerade diese Maßnahmen priorisieren – ein Orientierungsrahmen des Landes
ist als Anlage 3 beigefügt).
Diese Ziele
bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die
„KKP-Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen
besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert,
je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein
Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen
Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen
bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw.
zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten.
Das Ergebnis
dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und
die dann noch erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst.
Um diesen
Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung
entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und
Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale
Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung
sicherstellen. Dies werden in der Verbandsgemeinde zunächst Arno Fasen und als
Vertretung Oliver Schwarz sein.
Der Bau-,
Planungs- und Umweltausschuss hat dem Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am
06.02.2023 den Beitritt der Verbandsgemeinde Gerolstein zum Kommunalen
Klimapakt zu den genannten Rahmenbedingungen empfohlen.