Finanzielle
Auswirkungen:
Bei Teilnahme am Entschuldungsprogramm
werden die Liquiditätskreditverbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde um
448.678 € (vorläufiges Entschuldungsvolumen) bzw. 494.556 € (endgültiges
Entschuldungsvolumen) vermindert. Zugleich sind nach dem Rückgang der
Verschuldung geringere Zinsaufwendungen für die verbleibenden Verbindlichkeiten
zu zahlen.
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat beschließt die Teilnahme am Entschuldungsprogramm PEK-RP.
Sachverhalt:
Das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem
Entschuldungsprogramm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in
Rheinland-Pfalz (PEK-RP), gesetzlich verankert im Landesgesetz über die
Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) vom
07.02.2023, die Voraussetzungen und Regelungen zur anteiligen Entschuldung von
Kommunen mit besonders hohen Liquiditätskreditverbindlichkeiten durch das Land
geschaffen.
Die Verwaltung stellt anhand der beigefügten
Informationen zu diesem Entschuldungsprogramm die Voraussetzungen und
Regelungen ausführlich dem Ortsgemeinderat vor und empfiehlt die Teilnahme am
Entschuldungsprogramm.