Der
Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender
Zuwendungen:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Eingang der Zuwendung |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Geldspende |
Musikbank Neroburger |
18.04.2023 |
1.250,00 € |
Spende Spielplatz Neroth |
Der Ortsgemeinderat nimmt die nachfolgende Zuwendung unter der
Wertgrenze zur Kenntnis:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Eingang der Zuwendung |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Geldspende |
Firma Blum Schmidt Transporte GmbH Layenstraße 30 54570 Neroth |
30.11.2022 |
50,00 € |
Seniorentag Ortsgemeinde Neroth |
Sachverhalt:
Die
Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den
Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die
Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.
Zur
Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung
solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass
der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens
gebeten hat.