Sitzung: 06.07.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 1-0323/23/01-154
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Annahme/Vermittlung
nachfolgender Zuwendungen:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Eingang
der Zuwendung |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Geldspende |
Volksbank Eifel eG Bedastraße 11 54634 Bitburg |
11.04.2023 |
1.500,00 € |
Frühlingskonzert der Tourist- Information Gerolsteiner Land in Stadtkyll |
Geldspende |
Kreissparkasse Vulkaneifel Leopoldstraße 13 54550 Daun |
09.05.2023 |
500,00 € |
Anschaffung AED Feuerwehr Gerolstein |
Sachverhalt:
Die
Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den
Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die
Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.
Gemäß
§ 4 Abs. 2 Nr. 11 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein ist dem
Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Annahme/Vermittlung solcher
Zuwendungen bis zu einer Wertgrenze von 50.000 Euro im Einzelfall übertragen.
Zur
Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung
solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass
der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens
gebeten hat.