Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Eingang der Zuwendung

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Geldspende

Volksbank Eifel eG

Bedastraße 11

54634 Bitburg

11.04.2023

1.500,00 €

Frühlingskonzert der Tourist- Information Gerolsteiner Land

in Stadtkyll

Geldspende

Kreissparkasse Vulkaneifel

Leopoldstraße 13

54550 Daun

09.05.2023

500,00 €

Anschaffung AED Feuerwehr Gerolstein

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 11 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein ist dem Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Annahme/Vermittlung solcher Zuwendungen bis zu einer Wertgrenze von 50.000 Euro im Einzelfall übertragen.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.