Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt den Entwurf der Gestaltungssatzung zur Kenntnis und beschließt die Offenlage der Planunterlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zusammen mit der Begründung öffentlich gem. § 3(2) BauGB auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB am Verfahren zu beteiligen.


Sachverhalt:

 

Die aktuell noch rechtskräftige Gestaltungssatzung der Stadt Hillesheim, zuletzt festgelegt für das Sanierungsgebiet der Stadt, soll durch eine Neuauflage der Gestaltungssatzung ersetzt werden. Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 15.12.2021, um die Anbringung und Gestaltung von Werbeanlagen, auch im Hinblick auf neue LED-Technik, explizit zu regeln, dass eine befriedigende Einfügung in die jeweilige Umgebung erreicht wird, auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses eine Anpassung bzw. Neufassung der Gestaltungssatzung für die Stadt Hillesheim beschlossen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 24.05.2022 den Auftrag an das Planungsbüro Wolf aus Kaiserslautern vergeben. Es wurde seinerzeit festgelegt, dass sich ein Arbeitskreis mit der Neugestaltung der Satzung befassen soll. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 05.10.2022 wurde sodann ein Arbeitskreis gebildet. Die zwischenzeitlich durchgeführte Ortsbildanalyse und der räumlich Gebietsspezifische Geltungsbedarf wurde mittlerweile festgelegt.

 

Die Arbeitskreissitzungen sind insoweit abgeschlossen, dass nunmehr der Entwurf der neuen Gestaltungssatzung vorliegt und in der heutigen Sitzung des Stadtrates die öffentliche Beteiligung beschlossen werden soll. Die Anlagen hierzu befinden sich im Gremieninfoportal.

 

Ein Bild, das Karte, Entwurf, Text, Zeichnung enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Abgrenzung alte Sanierungssatzung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Mittel sind im Haushalt berücksichtigt.