Sitzung: 28.06.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 2-0297/23/15-045
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt den Entwurf der
Gestaltungssatzung zur Kenntnis und beschließt die Offenlage der
Planunterlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zusammen mit der
Begründung öffentlich gem. § 3(2) BauGB auszulegen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB am Verfahren zu
beteiligen.
Sachverhalt:
Die aktuell noch rechtskräftige
Gestaltungssatzung der Stadt Hillesheim, zuletzt festgelegt für das
Sanierungsgebiet der Stadt, soll durch eine Neuauflage der Gestaltungssatzung
ersetzt werden. Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 15.12.2021, um die
Anbringung und Gestaltung von Werbeanlagen, auch im Hinblick auf neue
LED-Technik, explizit zu regeln, dass eine befriedigende Einfügung in die
jeweilige Umgebung erreicht wird, auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses
eine Anpassung bzw. Neufassung der Gestaltungssatzung für die Stadt Hillesheim
beschlossen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat
in seiner Sitzung am 24.05.2022 den Auftrag an das Planungsbüro Wolf aus
Kaiserslautern vergeben. Es wurde seinerzeit festgelegt, dass sich ein
Arbeitskreis mit der Neugestaltung der Satzung befassen soll. In der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung am 05.10.2022 wurde sodann ein
Arbeitskreis gebildet. Die zwischenzeitlich durchgeführte Ortsbildanalyse und
der räumlich Gebietsspezifische Geltungsbedarf wurde mittlerweile festgelegt.
Die Arbeitskreissitzungen sind
insoweit abgeschlossen, dass nunmehr der Entwurf der neuen Gestaltungssatzung
vorliegt und in der heutigen Sitzung des Stadtrates die öffentliche Beteiligung
beschlossen werden soll. Die Anlagen hierzu befinden sich im Gremieninfoportal.
Abgrenzung
alte Sanierungssatzung
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Mittel sind im Haushalt berücksichtigt.