Sitzung: 21.06.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2-0296/23/15-044
Beschluss:
Der Bauvoranfrage für die Gemarkung
Hillesheim, Flur 3 Parzelle 1 und Flur 2 Parzelle 25, zur Umstrukturierung der
vorhandenen Hofstelle wird vorbehaltlich der Klärung zugestimmt.
Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage für
die Gemarkung Hillesheim, Flur 3, Parzelle 1 und Flur 2, Parzelle 25, zur
Umstrukturierung einer vorhandenen Hofstelle vor. Das Vorhaben liegt im
Außenbereich (Lageplan beigefügt).
Auf der Parzelle 1 im Flur 3 soll
eine Halle in den Maßen 70 x 33 m errichtet werden, die als Heu- und Strohlager
sowie Bewegungshalle genutzt wird. Ebenfalls wird eine neue Festmistplatte mit
Überdachung auf dieser Parzelle geplant.
Auf der Parzelle 25 im Flur 2 sind
Offenställe / Holzunterstände (ca. 160 m) vorgesehen.
Die Bauinteressentin ist als
Tierheilpraktikerin mit Fachrichtung Tierpsychologie tätig und möchte dies auch
dort ausüben.
Rund um die Hofanlage sollen
Hecken und Baumreihen entstehen.
Pläne sind zur Einsicht im Anhang.
Die Erschließung mit Strom und
Wasser ist gegeben, ebenfalls ist ein ausgebauter Wirtschaftsweg vorhanden.
Zuständige Behörde ist die
Kreisverwaltung Vulkaneifel. Notwendige Beteiligungen von Fachbehörden (z.B.
Landwirtschaftskammer und Naturschutzbehörde) erfolgen von dort.
Im Vorfeld soll Folgendes geklärt werden:
-
reicht die Löschwasserversorgung für die
Umnutzung,
-
die Straße zur Hundepension ist bereits jetzt
sehr stark frequentiert. Ist hier zukünftig eine notwendige Fahrbahnregelung
einzurichten bzw. reicht die Straßenbreite des befestigten Wirtschaftsweges
hier aus?