Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Der Bauvoranfrage für die Gemarkung Hillesheim, Flur 3 Parzelle 1 und Flur 2 Parzelle 25, zur Umstrukturierung der vorhandenen Hofstelle wird vorbehaltlich der Klärung zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Es liegt eine Bauvoranfrage für die Gemarkung Hillesheim, Flur 3, Parzelle 1 und Flur 2, Parzelle 25, zur Umstrukturierung einer vorhandenen Hofstelle vor. Das Vorhaben liegt im Außenbereich (Lageplan beigefügt).

 

Auf der Parzelle 1 im Flur 3 soll eine Halle in den Maßen 70 x 33 m errichtet werden, die als Heu- und Strohlager sowie Bewegungshalle genutzt wird. Ebenfalls wird eine neue Festmistplatte mit Überdachung auf dieser Parzelle geplant.

Auf der Parzelle 25 im Flur 2 sind Offenställe / Holzunterstände (ca. 160 m) vorgesehen.

Die Bauinteressentin ist als Tierheilpraktikerin mit Fachrichtung Tierpsychologie tätig und möchte dies auch dort ausüben.

Rund um die Hofanlage sollen Hecken und Baumreihen entstehen. 

Pläne sind zur Einsicht im Anhang.

 

Die Erschließung mit Strom und Wasser ist gegeben, ebenfalls ist ein ausgebauter Wirtschaftsweg vorhanden.

 

Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung Vulkaneifel. Notwendige Beteiligungen von Fachbehörden (z.B. Landwirtschaftskammer und Naturschutzbehörde) erfolgen von dort.

 

Im Vorfeld soll Folgendes geklärt werden:

-          reicht die Löschwasserversorgung für die Umnutzung,

-          die Straße zur Hundepension ist bereits jetzt sehr stark frequentiert. Ist hier zukünftig eine notwendige Fahrbahnregelung einzurichten bzw. reicht die Straßenbreite des befestigten Wirtschaftsweges hier aus?