Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Die Ortsgemeinde beantragt bei der Verbandsgemeinde, das Grundstück Flur 8, Parzelle 73/8 im Rahmen der Gesamtfortschreibung als Mischbaufläche auszuweisen. Bei dieser Änderung handelt es sich um eine redaktionelle Korrektur.


Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde Esch hat im Jahr 2015 das nicht mehr genutzte Kindergartengrundstück an eine Privatperson verkauft. Der Eigentümer beabsichtigt aus privaten Gründen das Grundstück zu verkaufen und hat ein Immobilienbüro mit dem Verkauf beauftragt. Im Rahmen des Bieterverfahrens gingen Anfragen bei der Ortsgemeinde bezüglich der künftigen zulässigen Nutzung des Gebäudes ein.

 

In diesem Zusammenhang wurde darauf aufmerksam gemacht, dass sich das Gebäude nach Flächennutzungsplanung auf einer Gemeinbedarfsfläche befindet. Die Ausweisung im Flächennutzungsplan entfaltet zwar keine unmittelbare Außenwirkung, dient aber in Genehmigungsverfahren als Anhaltspunkt. Ein Bebauungsplan mit regelnder Wirkung besteht für diesen Bereich nicht.

 

Ein Bild, das Text, Karte, Plan enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

(Grün = Freizeit // Pink = Gemeinbedarf // Braun = Mischbaufläche)

 

Damit dieser Bereich zukünftig korrekt dargestellt wird, muss die Ortsgemeinde bei der Verbandsgemeinde die Korrektur des Flächennutzungsplanes beantragen. Derzeit steht die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes an, sodass keine gesonderte Teilfortschreibung erforderlich ist, um diesen Bereich zu korrigieren.