Sitzung: 27.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2-0293/23/10-008
Beschluss:
Die Ortsgemeinde beantragt bei der
Verbandsgemeinde, das Grundstück Flur 8, Parzelle 73/8 im Rahmen der
Gesamtfortschreibung als Mischbaufläche auszuweisen. Bei dieser Änderung
handelt es sich um eine redaktionelle Korrektur.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Esch hat im Jahr
2015 das nicht mehr genutzte Kindergartengrundstück an eine Privatperson
verkauft. Der Eigentümer beabsichtigt aus privaten Gründen das Grundstück zu
verkaufen und hat ein Immobilienbüro mit dem Verkauf beauftragt. Im Rahmen des
Bieterverfahrens gingen Anfragen bei der Ortsgemeinde bezüglich der künftigen
zulässigen Nutzung des Gebäudes ein.
In diesem Zusammenhang wurde
darauf aufmerksam gemacht, dass sich das Gebäude nach Flächennutzungsplanung
auf einer Gemeinbedarfsfläche befindet. Die Ausweisung im Flächennutzungsplan
entfaltet zwar keine unmittelbare Außenwirkung, dient aber in
Genehmigungsverfahren als Anhaltspunkt. Ein Bebauungsplan mit regelnder Wirkung
besteht für diesen Bereich nicht.
(Grün = Freizeit // Pink =
Gemeinbedarf // Braun = Mischbaufläche)
Damit dieser Bereich zukünftig
korrekt dargestellt wird, muss die Ortsgemeinde bei der Verbandsgemeinde die
Korrektur des Flächennutzungsplanes beantragen. Derzeit steht die
Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes an, sodass keine gesonderte
Teilfortschreibung erforderlich ist, um diesen Bereich zu korrigieren.