Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

1.       Frage: Wie die weitere Vorgehensweise bzgl. des Hochwasserschutzes sei.

Der OB antwortet, dass eine Ortsbegehung mit dem Büro Hömme stattgefunden hat. Am 28.09. wird eine weitere Veranstaltung für alle BürgerInnen im DGH Esch stattfinden. Dort können auch Fragen an den Mitarbeiter des Büros gestellt werden.

 

2.       Frage: Beschwerde über Veranstaltungen im Gemeindehaus und der Grillhütte

Niemand hält sich an Regeln, die Musik sei oft bis früh morgens zu laut. Der Bürger bittet OB darum, nochmal an die Mieter zu appellieren, sich an die Regeln zu halten, da ab 22 Uhr Nachtruhe wäre.

Außerdem regt er an, das Gemeindehaus weniger an Auswärtige zu vermieten.

Der OB versichert ihm, nochmal an die Mieter zu appellieren sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Weitere Schritte können jedoch nur durch die Polizei erfolgen.

 

3.       Frage: Wie man die Touristenabgabe begründen soll, obwohl so viele Schandflecken im Dorf stehen.

Der OB erklärt ihm, dass die Gemeinde keinen Einfluss auf die Touristenabgabe hat, diese wurde durch die VG beschlossen und geht zu 100 % an die VG. Dem Vorschlag, die Touristenabgabe zwischen VG und den OG’s hälftig auszuteilen, fand keine Mehrheit.

 

4.       Durch einen Bürger schriftlich gestellte Fragen.

 

1.Frage: Was hat den OGR aufgrund offensichtlich falscher Berechnungen bewogen, den OB zu beauftragen, einen dadurch bedingt möglicherweise ungültigen Vertrag mit der Westenergie AG einzugehen, um eine jährliche Ersparnis im Haushalt von 8.536,86 € im Bereich der Straßenbeleuchtungskosten zu generieren, die nur mit einer Senkung der Stromverbrauchskosten von nicht zu erreichenden 177 % möglich wäre, die Skala aber schon bei 100 % (Totalabschaltung) endet?

 

2.Frage: In einer Demokratie sollten nicht Fragen, Beschwerden und Anregungen unzulässig sein, sondern der Abschluss kaufmännisch unsinniger gesetzwidriger Verträge, die unmittelbar zu einer ansonsten überflüssigen 20 % Grundsteuererhöhung führen.

Der OB teilt mit, dass er und die VG mit dem Fragesteller bereits mehrfach darüber in schriftlicher und mündlicher Form kommuniziert hat. Der OB wird ihm seine Fragen schriftlich beantworten.