Sitzung: 27.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
1.
Frage:
Wie die weitere Vorgehensweise bzgl. des Hochwasserschutzes sei.
Der OB antwortet, dass
eine Ortsbegehung mit dem Büro Hömme stattgefunden hat. Am 28.09. wird eine
weitere Veranstaltung für alle BürgerInnen im DGH Esch stattfinden. Dort können
auch Fragen an den Mitarbeiter des Büros gestellt werden.
2.
Frage:
Beschwerde über Veranstaltungen im Gemeindehaus und der Grillhütte
Niemand hält sich an
Regeln, die Musik sei oft bis früh morgens zu laut. Der Bürger bittet OB darum,
nochmal an die Mieter zu appellieren, sich an die Regeln zu halten, da ab 22
Uhr Nachtruhe wäre.
Außerdem regt er an, das
Gemeindehaus weniger an Auswärtige zu vermieten.
Der OB versichert ihm,
nochmal an die Mieter zu appellieren sich an die gesetzlichen Vorgaben zu
halten. Weitere Schritte können jedoch nur durch die Polizei erfolgen.
3.
Frage:
Wie man die Touristenabgabe begründen soll, obwohl so viele Schandflecken im
Dorf stehen.
Der OB erklärt ihm, dass
die Gemeinde keinen Einfluss auf die Touristenabgabe hat, diese wurde durch die
VG beschlossen und geht zu 100 % an die VG. Dem Vorschlag, die Touristenabgabe
zwischen VG und den OG’s hälftig auszuteilen, fand keine Mehrheit.
4.
Durch
einen Bürger schriftlich gestellte Fragen.
1.Frage: Was hat den OGR
aufgrund offensichtlich falscher Berechnungen bewogen, den OB zu beauftragen,
einen dadurch bedingt möglicherweise ungültigen Vertrag mit der Westenergie AG
einzugehen, um eine jährliche Ersparnis im Haushalt von 8.536,86 € im Bereich
der Straßenbeleuchtungskosten zu generieren, die nur mit einer Senkung der
Stromverbrauchskosten von nicht zu erreichenden 177 % möglich wäre, die Skala
aber schon bei 100 % (Totalabschaltung) endet?
2.Frage: In einer
Demokratie sollten nicht Fragen, Beschwerden und Anregungen unzulässig sein,
sondern der Abschluss kaufmännisch unsinniger gesetzwidriger Verträge, die
unmittelbar zu einer ansonsten überflüssigen 20 % Grundsteuererhöhung führen.
Der OB teilt mit, dass er
und die VG mit dem Fragesteller bereits mehrfach darüber in schriftlicher und
mündlicher Form kommuniziert hat. Der OB wird ihm seine Fragen schriftlich
beantworten.