Sitzung: 26.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2-0289/23/36-026
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt die
vorgestellte Planung zur Kenntnis. Im ersten Schritt soll die Kirchentreppe
einschl. der Bühne realisiert werden, wobei die vorgesehene Breite der Treppe
von 2,00 m beibehalten wird. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschussantrag
aus den Mitteln der Dorferneuerung zu erstellen. Es soll noch geprüft werden,
ob der Zaun vor der Kirche ebenfalls förderfähig ist. Im positiven Fall sollen
die hierfür anfallenden Kosten in den Förderantrag aufgenommen werden. Der
Zuschussantrag muss bis zum 01.08.2023 über die Kreisverwaltung eingereicht
werden.
Sachverhalt:
Die Sanierung der Kirchtreppe sowie die Neugestaltung des
Umfeldes sind als Maßnahmen im Dorferneuerungskonzept aufgeführt. Das
Dorferneuerungskonzept wurde in der Sitzung am 10.05.2023 beschlossen. Das Büro Stadt-Land-plus, Boppard, wurde beauftragt,
die Grundlagenermittlung und Planung der Maßnahme durchzuführen. Die Planung
wird mit dem Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung, Herrn Kowall,
abgestimmt. Es besteht noch die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge in die
Planung aufzunehmen.
Die Herren Hachenberg und Dott stellen die Planung,
welche sich in drei Bauabschnitte gliedern lässt, anhand einer Präsentation im
Detail vor. Die Kosten für die einzelnen Abschnitte stellen sich wie folgt dar:
·
Kirchentreppe: 157.000 Euro brutto, hierin
ist ein Materialkostenanteil für die Blockstufen in Basaltausführung in einer
Breite von 2,00 m in Höhe von 45.000 Euro netto (53.550 Euro brutto) enthalten.
·
Platz, Brunnen, Bühne, Sitzgelegenheiten:
110.000 Euro brutto.
·
Straßenbau / Marienstraße: 150.000 Euro
brutto.
Herr Kowall teilt auf Nachfrage mit, dass aus Mitteln der
Dorferneuerung mit einem Fördersatz zwischen 50 und 60 % der förderfähigen
Kosten gerechnet werden kann.
Im Hinblick auf eine mögliche Kosteneinsparung berät der
Ortsgemeinderat über verschiedene Ausführungsvarianten, insbesondere über eine
Reduzierung der Treppenbreite auf 1,50 m.
Auch
vor dem Hintergrund einer evtl. Förderung aus Dorferneuerungsmitteln stellt der
Vorsitzende des Sportvereins Steffeln im Anschluss eine Entwurfsplanung für die
Sanierung und Erweiterung der maroden Sportlerhütte in ein zukünftiges
Multifunktionsgebäude, welches auch durch den Junggesellenverein pp. genutzt
werden kann, vor.
Herr
Kowall weist darauf hin, dass eine Förderung aus DE-Mitteln für die Maßnahme
nicht zu erwarten ist. Er empfiehlt jedoch, andere Fördermöglichkeiten, z.B.
aus dem Sportstättenbau, prüfen zu lassen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass
die Maßnahme einem Neubau gleich kommt und demzufolge sehr kostenintensiv wäre.
Im Zusammenhang mit der weiteren Planung soll auch geprüft werden, ob der
Einbau einer bisher nicht vorgesehenen Toilettenanlage erforderlich ist.
Der
Ortsgemeinderat verständigt sich darauf, die Planung im Rahmen des bestehenden
Beratervertrages für die Dorfmoderation weiterzuentwickeln.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 einzustellen.