Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnis. Im ersten Schritt soll die Kirchentreppe einschl. der Bühne realisiert werden, wobei die vorgesehene Breite der Treppe von 2,00 m beibehalten wird. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschussantrag aus den Mitteln der Dorferneuerung zu erstellen. Es soll noch geprüft werden, ob der Zaun vor der Kirche ebenfalls förderfähig ist. Im positiven Fall sollen die hierfür anfallenden Kosten in den Förderantrag aufgenommen werden. Der Zuschussantrag muss bis zum 01.08.2023 über die Kreisverwaltung eingereicht werden.


Sachverhalt:

 

Die Sanierung der Kirchtreppe sowie die Neugestaltung des Umfeldes sind als Maßnahmen im Dorferneuerungskonzept aufgeführt. Das Dorferneuerungskonzept wurde in der Sitzung am 10.05.2023 beschlossen.  Das Büro Stadt-Land-plus, Boppard, wurde beauftragt, die Grundlagenermittlung und Planung der Maßnahme durchzuführen. Die Planung wird mit dem Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung, Herrn Kowall, abgestimmt. Es besteht noch die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge in die Planung aufzunehmen.

 

Die Herren Hachenberg und Dott stellen die Planung, welche sich in drei Bauabschnitte gliedern lässt, anhand einer Präsentation im Detail vor. Die Kosten für die einzelnen Abschnitte stellen sich wie folgt dar:

 

·         Kirchentreppe: 157.000 Euro brutto, hierin ist ein Materialkostenanteil für die Blockstufen in Basaltausführung in einer Breite von 2,00 m in Höhe von 45.000 Euro netto (53.550 Euro brutto) enthalten.

·         Platz, Brunnen, Bühne, Sitzgelegenheiten: 110.000 Euro brutto.

·         Straßenbau / Marienstraße: 150.000 Euro brutto.

 

Herr Kowall teilt auf Nachfrage mit, dass aus Mitteln der Dorferneuerung mit einem Fördersatz zwischen 50 und 60 % der förderfähigen Kosten gerechnet werden kann.

 

Im Hinblick auf eine mögliche Kosteneinsparung berät der Ortsgemeinderat über verschiedene Ausführungsvarianten, insbesondere über eine Reduzierung der Treppenbreite auf 1,50 m.

 

Auch vor dem Hintergrund einer evtl. Förderung aus Dorferneuerungsmitteln stellt der Vorsitzende des Sportvereins Steffeln im Anschluss eine Entwurfsplanung für die Sanierung und Erweiterung der maroden Sportlerhütte in ein zukünftiges Multifunktionsgebäude, welches auch durch den Junggesellenverein pp. genutzt werden kann, vor.

 

Herr Kowall weist darauf hin, dass eine Förderung aus DE-Mitteln für die Maßnahme nicht zu erwarten ist. Er empfiehlt jedoch, andere Fördermöglichkeiten, z.B. aus dem Sportstättenbau, prüfen zu lassen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Maßnahme einem Neubau gleich kommt und demzufolge sehr kostenintensiv wäre. Im Zusammenhang mit der weiteren Planung soll auch geprüft werden, ob der Einbau einer bisher nicht vorgesehenen Toilettenanlage erforderlich ist.

 

Der Ortsgemeinderat verständigt sich darauf, die Planung im Rahmen des bestehenden Beratervertrages für die Dorfmoderation weiterzuentwickeln.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 einzustellen.