Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Friedhof Salm:

Auf dem Friedhof wurde ein Grab nur unzureichend durch einen unbekannten Dritten entfernt. Zudem war der Ortsbürgermeister hierüber nicht informiert worden. Letztlich sind Nacharbeiten erforderlich, um die ehemalige Grabstelle vollständig zu entfernen. Aus der Mitte des Ortsgemeinderates wird vorgeschlagen zu überprüfen, wer die Arbeiten durchgeführt hat. Die Nachbesserungsarbeiten sollen zudem dem Grabstelleninhaber in Rechnung gestellt werden.