Beschluss:
Der Ortsgemeinderat vertagt die
Entscheidung zur Teilnahme am Entschuldungsprogramm PEK-RP auf die nächste
Sitzung.
Das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem
Entschuldungsprogramm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in
Rheinland-Pfalz (PEK-RP), gesetzlich verankert im Landesgesetz über die
Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) vom
07.02.2023, die Voraussetzungen und Regelungen zur anteiligen Entschuldung von
Kommunen mit besonders hohen Liquiditätskreditverbindlichkeiten durch das Land
geschaffen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Bei Teilnahme am Entschuldungsprogramm
werden die Liquiditätskreditverbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde um
24.150 € (vorläufiges Entschuldungsvolumen) bzw. 28.737 € (endgültiges
Entschuldungsvolumen) vermindert. Zugleich sind nach dem Rückgang der
Verschuldung geringere Zinsaufwendungen für die verbleibenden Verbindlichkeiten
zu zahlen.
Die Verwaltung stellt anhand der beigefügten
Informationen zu diesem Entschuldungsprogramm die Voraussetzungen und
Regelungen ausführlich dem Ortsgemeinderat vor.
Im Rahmen der anschließenden Diskussion werden die neuen
gesetzlichen Regelungen, sowie die Auswirkungen der Entschuldung auf die
künftige haushälterische Entwicklung der Ortsgemeinde herausgestellt. Von
Seiten der Verwaltung wird die Teilnahme am Entschuldungsprogramm empfohlen.
Weiterhin wird aufgezeigt, dass mit Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen,
der Haushaltsausgleich für das Haushaltsjahr 2024 nur unter starken
Einsparungen bei den Aufwendungen, sowie massiven Steuererhöhungen auf der
Ertragsseite erreicht werden kann.
Da diese Auswirkungen überdacht und die daraus
resultierenden Entscheidungen aus Sicht der Ratsmitglieder erneut bewertet
werden müssen, sehen sich die Anwesenden außerstande, im Rahmen dieser Sitzung
einen positiven Beschluss zur Teilnahme am Entschuldungsprogramm zu erwirken.