Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat vertagt die Entscheidung zur Teilnahme am Entschuldungsprogramm PEK-RP auf die nächste Sitzung.


Das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem Entschuldungsprogramm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP), gesetzlich verankert im Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) vom 07.02.2023, die Voraussetzungen und Regelungen zur anteiligen Entschuldung von Kommunen mit besonders hohen Liquiditätskreditverbindlichkeiten durch das Land geschaffen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Teilnahme am Entschuldungsprogramm werden die Liquiditätskreditverbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde um 24.150 € (vorläufiges Entschuldungsvolumen) bzw. 28.737 € (endgültiges Entschuldungsvolumen) vermindert. Zugleich sind nach dem Rückgang der Verschuldung geringere Zinsaufwendungen für die verbleibenden Verbindlichkeiten zu zahlen.

 

Die Verwaltung stellt anhand der beigefügten Informationen zu diesem Entschuldungsprogramm die Voraussetzungen und Regelungen ausführlich dem Ortsgemeinderat vor.

 

Im Rahmen der anschließenden Diskussion werden die neuen gesetzlichen Regelungen, sowie die Auswirkungen der Entschuldung auf die künftige haushälterische Entwicklung der Ortsgemeinde herausgestellt. Von Seiten der Verwaltung wird die Teilnahme am Entschuldungsprogramm empfohlen. Weiterhin wird aufgezeigt, dass mit Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen, der Haushaltsausgleich für das Haushaltsjahr 2024 nur unter starken Einsparungen bei den Aufwendungen, sowie massiven Steuererhöhungen auf der Ertragsseite erreicht werden kann.

 

Da diese Auswirkungen überdacht und die daraus resultierenden Entscheidungen aus Sicht der Ratsmitglieder erneut bewertet werden müssen, sehen sich die Anwesenden außerstande, im Rahmen dieser Sitzung einen positiven Beschluss zur Teilnahme am Entschuldungsprogramm zu erwirken.