Sitzung: 12.07.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24
Vorlage: 1-0310/23/12-082
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt das Brennholz
2023/2024 zu folgenden Konditionen zu veräußern:
·
Laub-Hartholz: 68 €/fm - wobei bis zu 30 %
Weichlaubhölzer/Nadelholz akzeptiert werden müssen
·
Reine Nadelholzlose: 50 €/fm
·
Abgabe in Losen zu 7 fm
·
max. Abgabe je Einzelhaushalt: 14 fm (ca. 20
rm)
·
die o.a. Preise sind Bruttopreise
·
Selbstwerbung ausnahmsweise nur an
zuverlässige und sachkundige Kunden durch den Revierleiter
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der
Gemeindeordnung beschließt der Stadtrat über die Festsetzung privatrechtlicher
Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.
Im Vorjahr wurden der
Brennholzpreis und die Brennholzkonditionen für 2023 wie folgt beschlossen:
·
Laub-Hartholz: 68 €/fm - wobei bis
zu 30 % Weichlaubhölzer/Nadelholz akzeptiert werden müssen
·
Reine Nadelholzlose: 50 €/fm
·
Abgabe in Losen zu 7 fm
·
max. Abgabe je Einzelhaushalt: 14
fm (ca. 20 rm)
·
die o.a. Preise sind Bruttopreise
·
Selbstwerbung ausnahmsweise nur an
zuverlässige und sachkundige Kunden durch den Revierleiter