Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „FF-PVA Hinterhausen - OT Hinterhausen“ für das Gebiet ca. 2km südlich vom Stadteil Hinterhausen an der Grenze zur Gemarkung Kopp im Landkreis Vulkaneifel, Flur 10, Flurstücke 12, 13, 14, Gemarkung Hinterhausen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf einer Fläche von circa 15 ha.

Gleichzeitig beantragt die Stadt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für diesen Teilbereich bei der Verbandsgemeinde Gerolstein.

 

Mit dem Vorhabenträger der PV-Anlage ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen, in dem er sich insbesondere zur Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung verpflichtet. Die weiteren Einzelheiten des Durchführungsvertrages werden zu einem späteren Zeitpunkt beraten.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist anschließend öffentlich bekannt zu machen.


Sachverhalt:

 

Die EEGON ist an die Stadt Gerolstein mit der Planung herangetreten eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu entwickeln.

 

Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.

 

Für die Flächennutzungsplanung hat die Verbandsgemeinde Kriterien entwickelt, die bei der Fortschreibung der Flächennutzungsplanung zu beachten sind. Die angefragte Fläche entspricht – nach erster überschlägiger Prüfung – im Wesentlichen diesen Kriterien (angehängter Ausschnitt – weiße Fläche = kein entgegenstehendes Kriterium).

 

Die Freiflächen-Photovoltaikanlage soll auf der nachfolgend dargestellten Fläche, Gemarkung Hinterhausen, Flur 10, realisiert werden (eine Übersichtskarte ist der Sitzungsvorlage beigefügt):

 

 

Der Investor hat das Projekt im Bauausschuss vorgestellt und der Bauausschuss hat dem Stadtrat empfohlen den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Nach Rückfrage aus dem Rat, wird erläutert, dass die Ortsteile Lissingen und Hinterhausen über die Planungen ausführlich informiert sind.

 

Weiterhin wird erklärt, dass die Auswahl der Privateigentümer der Flächen dafür verantwortlich sind, dass an den verschiedenen Bebauungsplänen drei verschiedene Unternehmen beteiligt sind.