Sitzung: 12.07.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-0277/23/12-079
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „FF-PVA Hinterhausen - OT Hinterhausen“
für das Gebiet ca. 2km südlich vom Stadteil
Hinterhausen an der Grenze zur Gemarkung Kopp im Landkreis Vulkaneifel, Flur 10, Flurstücke
12, 13, 14, Gemarkung Hinterhausen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage
(PV-Anlage) auf einer Fläche von circa 15 ha.
Gleichzeitig beantragt die Stadt die
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für diesen Teilbereich bei der
Verbandsgemeinde Gerolstein.
Mit dem Vorhabenträger der PV-Anlage
ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen, in dem er sich insbesondere zur
Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung verpflichtet. Die weiteren
Einzelheiten des Durchführungsvertrages werden zu einem späteren Zeitpunkt
beraten.
Der Aufstellungsbeschluss ist
anschließend öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Die EEGON ist an die Stadt
Gerolstein mit der Planung herangetreten eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu
entwickeln.
Freiflächen-Photovoltaikanlagen
sind keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB, sodass die Aufstellung
eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als
„Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.
Für die Flächennutzungsplanung hat
die Verbandsgemeinde Kriterien entwickelt, die bei der Fortschreibung der
Flächennutzungsplanung zu beachten sind. Die angefragte Fläche entspricht –
nach erster überschlägiger Prüfung – im Wesentlichen diesen Kriterien
(angehängter Ausschnitt – weiße Fläche = kein entgegenstehendes Kriterium).
Die Freiflächen-Photovoltaikanlage
soll auf der nachfolgend dargestellten Fläche, Gemarkung Hinterhausen, Flur 10,
realisiert werden (eine Übersichtskarte ist der Sitzungsvorlage beigefügt):
Der Investor hat das Projekt im
Bauausschuss vorgestellt und der Bauausschuss hat dem Stadtrat empfohlen den Aufstellungsbeschluss
zu fassen.
Nach Rückfrage aus dem Rat, wird
erläutert, dass die Ortsteile Lissingen und Hinterhausen über die Planungen
ausführlich informiert sind.
Weiterhin wird erklärt, dass die
Auswahl der Privateigentümer der Flächen dafür verantwortlich sind, dass an den
verschiedenen Bebauungsplänen drei verschiedene Unternehmen beteiligt sind.