Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „FF-PVA Deckert - OT Lissingen“ für das Gebiet ca. 1km nördlich vom Feriendorf Hillenseifen im Stadtteil Lissingen der Stadt Gerolstein im Landkreis Vulkaneifel, Flur 23, Flurstücke 115, Gemarkung Lissingen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf einer Fläche von circa 5 ha.

Gleichzeitig beantragt die Stadt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für diesen Teilbereich bei der Verbandsgemeinde Gerolstein.

 

Mit dem Vorhabenträger der PV-Anlage ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen, in dem er sich insbesondere zur Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung verpflichtet. Die weiteren Einzelheiten des Durchführungsvertrages werden zu einem späteren Zeitpunkt beraten.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist anschließend öffentlich bekannt zu machen.


Sachverhalt:

 

Die Fa. Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG, Aachen, plant ca. 1km nördlich vom Feriendorf Hillenseifen im Stadtteil Lissingen der Stadt Gerolstein im Landkreis Vulkaneifel die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf einer Fläche von circa 5 ha.

 

Ein Bild, das Karte, Text, Diagramm, Atlas enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Für die Errichtung einer solchen Anlage ist ein Bebauungsplan aufzustellen und der Flächennutzungsplan für den Teilbereich fortzuschreiben.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB erfolgen.

Durch einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann die Kommune die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Kommune abgestimmten Planes zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB (Satzungsbeschluss) verpflichtet.

 

Die Verantwortung der Kommune (Planungshoheit) für das gesetzlich vorgesehene Planaufstellungsverfahren bleibt unberührt.

 

Der Bauausschuss hat dem Stadtrat empfohlen den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen.

 

Unter Bezugnahme auf den heutigen EU-Parlamentsbeschluss wird aus dem Rat erfragt, ob die Aufstellung der Bebauungspläne sich nicht negativ auf die Landwirtschaft auswirken. Die Verwaltung gibt den Hinweis, dass hauptsächlich Flächen mit geringwertigeren Böden ausgewiesen werden, dennoch gerät die Landwirtschaft weiter unter Druck, wenn immer mehr Flächen für Photovoltaikanlagen freigegeben werden.