Sitzung: 12.07.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-0275/23/12-077
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „FF-PVA Deckert - OT
Lissingen“ für das Gebiet ca. 1km nördlich vom Feriendorf
Hillenseifen im Stadtteil Lissingen der Stadt Gerolstein im Landkreis
Vulkaneifel,
Flur 23, Flurstücke 115, Gemarkung Lissingen für die Errichtung einer
Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf einer Fläche von circa 5 ha.
Gleichzeitig beantragt die Stadt die
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für diesen Teilbereich bei der
Verbandsgemeinde Gerolstein.
Mit dem Vorhabenträger der PV-Anlage
ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen, in dem er sich insbesondere zur
Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung verpflichtet. Die weiteren
Einzelheiten des Durchführungsvertrages werden zu einem späteren Zeitpunkt
beraten.
Der Aufstellungsbeschluss ist
anschließend öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Die Fa. Trianel Energieprojekte
GmbH & Co. KG, Aachen, plant ca. 1km nördlich vom Feriendorf Hillenseifen
im Stadtteil Lissingen der Stadt Gerolstein im Landkreis Vulkaneifel die
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf einer Fläche
von circa 5 ha.
Für die Errichtung einer solchen
Anlage ist ein Bebauungsplan aufzustellen und der Flächennutzungsplan für den
Teilbereich fortzuschreiben.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes
soll als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB erfolgen.
Durch einen Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan kann die Kommune die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn
der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Kommune abgestimmten Planes
zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und
Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung
innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und
Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1
BauGB (Satzungsbeschluss) verpflichtet.
Die Verantwortung der Kommune
(Planungshoheit) für das gesetzlich vorgesehene Planaufstellungsverfahren
bleibt unberührt.
Der Bauausschuss hat dem Stadtrat
empfohlen den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen.
Unter Bezugnahme auf den heutigen
EU-Parlamentsbeschluss wird aus dem Rat erfragt, ob die Aufstellung der
Bebauungspläne sich nicht negativ auf die Landwirtschaft auswirken. Die
Verwaltung gibt den Hinweis, dass hauptsächlich Flächen mit geringwertigeren
Böden ausgewiesen werden, dennoch gerät die Landwirtschaft weiter unter Druck,
wenn immer mehr Flächen für Photovoltaikanlagen freigegeben werden.