Sitzung: 28.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Es wird vorgetragen, dass der
Jagdpächter sich durch Regelungen des Ortsbürgermeisters bzw. des Rates in
seiner Jagdausübung gestört fühlt. So soll die Abholfrist für Brennholz auf
Mitte Juni gesetzt worden sein. Sonst sei die Frist immer bis Ende April gewesen.
Eine solche Verkürzung der Wildruhezeit würde ihm erheblichen Schaden zufügen.
Es wird um Erklärung gebeten, wieso diese Regelung getroffen worden ist. Des
Weiteren wird gefordert, dass die Wildruhezeit zukünftig wieder ab Mai gelten
soll. Hierzu gibt der Ortsbürgermeister an, dass die hinausgeschobene Abholzeit
daraus resultiert, dass der Holzeinschlag aufgrund des nassen Winter bis in den
März gedauert hat. Hierzu gab es auch bereits Gespräche mit dem Forstamt,
welches einen früheren Einschlag für das Brennholz in den Folgejahren versucht
umzusetzen. Dementsprechend würde eine erneute Verkürzung der Wildruhezeiten
voraussichtlich nicht mehr vorkommen.
Laut Aussagen hätte eine Person der
Ortsgemeinde ca. 120 Festmeter Holz abgekauft. Es wird gefragt, ob diese
bereits gänzlich bezahlt worden sind. Der Ortsbürgermeister gibt dazu bekannt,
dass besagte Person lediglich 10 Festmeter verkauft bekommen hat und diese auch
entsprechend bezahlt hat. Woher die restlichen Festmeter herkommen würden, sei
ihm unbekannt. Diese könnten auch aus privaten Geschäften stammen.