Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung billigt den vom Büro ISU, Bitburg vorgestellten Entwurf zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „IGP der VG Gerolstein in Wiesbaum“ und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zu Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) in die Wege zu leiten.


Sachverhalt:

 

Die Verbandsversammlung hatte sich bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 19.05.2023 mit der Gebietskulisse des Industrie- und Gewerbeparks (IGP) beschäftigt. Aufgrund der umfangreichen Änderungsbedarfe wurde der Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „IGP der VG Gerolstein in Wiesbaum“ gefasst und das Verfahren hierzu eingeleitet.

Die Verfahren zur 6. und 7. Änderung des Bebauungsplanes wurden eingestellt.

 

In den letzten Monaten fanden umfangreiche Gespräche mit angesiedelten Unternehmen statt, mit dem Ziel deren Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen zu bedient.

Das beauftragte Planungsbüro ISU, Bitburg, hat zwischenzeitlich einen Bebauungsplanentwurf, einschließlich Textfestsetzung, erarbeiten, welcher den Mitgliedern der Verbandversammlung mit der Einladung zugestellt wurde. Frau Steilen vom Büro ISU stellte den Entwurf in der heutigen Sitzung vor und erläuterte die Änderungspunkte.

 

Nach Billigung durch die Verbandsversammlung soll nun das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingeleitet werden. Die erforderliche Änderung der Flächennutzungsplan erforderlich erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 11.05.2023 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

 

Die Ausweisung von zusätzlichen Gewerbeflächen erfolgt vorbehaltlich des Ergebnisses der artenschutzrechtlichen Untersuchung dieser Flächen. Mit den Ergebnissen ist im Spätherbst zu rechnen.

Weiterhin ist im Rahmen des Verfahrens zur Bebauungsplanänderung die Anpassung des Entwässerungskonzeptes und die Untersuchungen des Lärmkontingent erforderlich. Hierzu wurden bereits Gespräche mit Fachplanern geführt.

 

Das Thema Entwässerungsplanung soll in einer der nächsten Sitzungen dezidiert besprochen werden. Die Verwaltung wird beauftragt die Themen „Kompensationsflächen“ und „Ökto-Konto“ zeitnah aufzuarbeiten.