Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung billigt
den vom Büro ISU, Bitburg vorgestellten Entwurf zur 8. Änderung des
Bebauungsplanes „IGP der VG Gerolstein in Wiesbaum“ und beauftragt die
Verwaltung, das Verfahren zu Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
und der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) in die Wege zu leiten.
Sachverhalt:
Die Verbandsversammlung hatte
sich bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 19.05.2023 mit der
Gebietskulisse des Industrie- und Gewerbeparks (IGP) beschäftigt. Aufgrund der
umfangreichen Änderungsbedarfe wurde der Aufstellungsbeschluss für die 8.
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „IGP der VG Gerolstein in
Wiesbaum“ gefasst und das Verfahren hierzu eingeleitet.
Die Verfahren zur 6. und 7.
Änderung des Bebauungsplanes wurden eingestellt.
In den letzten Monaten fanden
umfangreiche Gespräche mit angesiedelten Unternehmen statt, mit dem Ziel deren
Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen zu bedient.
Das beauftragte Planungsbüro
ISU, Bitburg, hat zwischenzeitlich einen Bebauungsplanentwurf, einschließlich
Textfestsetzung, erarbeiten, welcher den Mitgliedern der Verbandversammlung mit
der Einladung zugestellt wurde. Frau Steilen vom Büro ISU stellte den Entwurf
in der heutigen Sitzung vor und erläuterte die Änderungspunkte.
Nach Billigung durch die
Verbandsversammlung soll nun das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1
BauGB) eingeleitet werden. Die erforderliche Änderung der Flächennutzungsplan
erforderlich erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Der
Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 11.05.2023 den
Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Die Ausweisung von zusätzlichen
Gewerbeflächen erfolgt vorbehaltlich des Ergebnisses der artenschutzrechtlichen
Untersuchung dieser Flächen. Mit den Ergebnissen ist im Spätherbst zu rechnen.
Weiterhin ist im Rahmen des
Verfahrens zur Bebauungsplanänderung die Anpassung des Entwässerungskonzeptes
und die Untersuchungen des Lärmkontingent erforderlich. Hierzu wurden bereits
Gespräche mit Fachplanern geführt.
Das Thema Entwässerungsplanung
soll in einer der nächsten Sitzungen dezidiert besprochen werden. Die
Verwaltung wird beauftragt die Themen „Kompensationsflächen“ und „Ökto-Konto“
zeitnah aufzuarbeiten.