Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat folgt der Beschlussempfehlung des Schulträgerausschusses und beschließt die Betreuungsordnung inklusive Anlage in der vorliegenden Fassung.


Sachverhalt:

 

In den Grundschulen des Landes können bei Bedarf vom Schulträger unterrichtsergänzende Betreuungsangebote eingerichtet werden. Das Angebot ist freiwillig. Das Betreuungsangebot ist eine schulische Veranstaltung im Sinne der Grundschulordnung.

 

Die Verbandsgemeinde Gerolstein bietet als Träger ein unterrichtsergänzendes und freiwilliges Betreuungsangebot (Betreuende Grundschule) bereits an folgenden Schulen

 

  • Grundschule Birresborn
  • Grundschule Neroth
  • Grundschule Gerolstein an der Waldstraße
  • Grundschule Gerolstein an der Grund- und Realschule +
  • Grundschule Stadtkyll
  • Grundschule Lissendorf
  • Grundschule Üxheim

 

für die Schülerinnen und Schüler an.

 

Ab dem Schuljahr 2023/2024 möchte die Grundschule Jünkerath an der Grund- und Realschule + für die 1. und 2. Klassen zusätzlich ein Betreuungsangebot anbieten.

 

Aus diesem Grund soll die Betreuungsordnung zum neuen Schuljahr angepasst werden.

 

Für die Beitragsmessung und Einordnung in den Tarif 1 (20 € monatlich / jährlich 200 €) ist die tatsächliche Betreuungszeit maßgebend.

 

Der Schulträgerausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2023 dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die Betreuungsordnung inklusive Anlage in der vorliegenden Form zu beschließen.

 

Ratsmitglieder Weber hat den Sitzungssaal zur Beschlussfassung des hiesigen Tagesordnungspunktes kurzzeitig verlassen.