Sitzung: 26.06.2023 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1
Vorlage: 2-0267/23/01-132
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten der Bauleitplanung
werden mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages durch den Projektträger
übernommen. Für die Verbandsgemeinde fallen keine Kosten an.
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für die Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplanes „FF-PVA Im Mühlenberg – OG Lissendorf“ zu fassen.
Das Verfahren soll im Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchführt
werden. Die Verwaltung wird beauftragt die landesplanerische Stellungnahme
einzuholen und bei positiver landesplanerischer Stellungnahme das frühzeitige
Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat
Lissendorf hat in seiner Sitzung am 17.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan „FF-PVA Im Mühlenberg“ gefasst und bei der Verbandsgemeinde
die Fortschreibung des FNP für diesen Bereich beantragt.
Nach einer ersten Prüfung anhand
des bestehenden Kriterienkataloges für FF-PVA der VG Gerolstein scheint eine
Realisierung von FF-PVA auf den nachfolgend dargestellten Flächen mit einer
Größe von ca. 9 ha. möglich
Diese Bauleitplanung ist
erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben
nach § 35 BauGB sind, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und
eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet
Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.
Es
ist geplant, eine Betreibergesellschaft im Gemeindegebiet zu errichten, um
sicherzustellen, dass die Gemeinde neben der EEG-Beteiligung (0,2 Cent/kWh)
auch die vollständigen Gewerbesteuereinnahmen erhält. Näheres soll in einem
städtebaulichen Vertrag geregelt werden.