Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Bauleitplanung werden mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages durch den Projektträger übernommen. Für die Verbandsgemeinde fallen keine Kosten an.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „FF-PVA Im Mühlenberg – OG Lissendorf“ zu fassen.

 

Das Verfahren soll im Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt die landesplanerische Stellungnahme einzuholen und bei positiver landesplanerischer Stellungnahme das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat Lissendorf hat in seiner Sitzung am 17.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „FF-PVA Im Mühlenberg“ gefasst und bei der Verbandsgemeinde die Fortschreibung des FNP für diesen Bereich beantragt.  

 

Nach einer ersten Prüfung anhand des bestehenden Kriterienkataloges für FF-PVA der VG Gerolstein scheint eine Realisierung von FF-PVA auf den nachfolgend dargestellten Flächen mit einer Größe von ca. 9 ha. möglich

 

Ein Bild, das Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

 

Diese Bauleitplanung ist erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB sind, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.

 

Es ist geplant, eine Betreibergesellschaft im Gemeindegebiet zu errichten, um sicherzustellen, dass die Gemeinde neben der EEG-Beteiligung (0,2 Cent/kWh) auch die vollständigen Gewerbesteuereinnahmen erhält. Näheres soll in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass im linken Bereich eine Ausgleichfläche durch Obstbaumpflanzung angelegt wurde.