Sitzung: 27.07.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 1-0296/23/01-122
Beschluss:
Die
Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, den Entwurf einer
Regelung zur Verzinsung der Finanzmittelbestände für die nächste Ausschusssitzung
vorzubereiten.
Hierbei
sollen die im Sachverhalt aufgeführten Inhalte unter Berücksichtigung des dort
formulierten Vorschlages berücksichtigt werden.
Sachverhalt:
Nach § 68
Abs. 4 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) bilden die Kassen der
Verbandsgemeinde und der Städte/Ortsgemeinden eine einheitliche Kasse
(=Einheitskasse). Neben der Verbandsgemeinde, den Städten und Ortsgemeinden
sind auch die Betriebszweige des Eigenbetriebes der VG und die Zweckverbände Teil
der Einheitskasse. In der Einheitskasse werden somit die jeweiligen
Kassenbestände von 46 kommunalen Einrichtungen geführt.
Die
Kassenbestände differieren sehr stark von Forderungen über 5 Mio. € bis hin zu
Verbindlichkeiten von 7,5 Mio. €. Von den 46 Einrichtungen haben 12
Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse und 34 Forderungen.
Dieser Vorlage ist eine Übersicht beigefügt, aus der die Finanzmittelbestände
zum Stichtag 30.06.2023 ersichtlich sind.
Nach
ständiger Rechtsprechung sind die Forderungen der Ortsgemeinden grds. zu
verzinsen. Ortsgemeinden mit Verbindlichkeiten haben die Kosten, die der
Verbandsgemeinde entstehen, zu erstatten. Zwischen den Ortsgemeinden untereinander
bestehen keine Erstattungsansprüche.
Aus dem
Prinzip der Einheitskasse als eigene Aufgabe nach § 68 GemO folgt auch, dass
die Verbandsgemeinde entscheidet, wie die Forderungen angelegt werden. Aus dem
Prinzip der Wirtschaftlichkeit in der kommunalen Familie ist es daher
selbstverständlich, dass mit den Forderungen zunächst die Verbindlichkeiten
anderer Ortsgemeinden ausgeglichen werden. Dies führt zum Stichtag 30.06.2023
dazu, dass sich der Kassenbestand der Einheitskasse bei Verbindlichkeiten i. H.
v. 14,9 Mio. € und Forderungen i. H. v. 32,1 Mio. auf 17,2 Mio. € beläuft.
Dieser
Kassenbestand unterliegt starken Schwankungen. Dies ist vor allem der
quartalsweisen Einziehung von Steuern sowie Zahlungen von Zuweisungen im
Verhältnis zu den regelmäßigen monatlichen Auszahlungen (Lohnkosten, Tilgungen,
pp.) und der Umsetzung von Baumaßnahmen geschuldet. Der Kassenbestand schwankt
aktuell zwischen 12 Mio.€ und 19 Mio. €.
Seit der
Fusion zum 01.01.2019 mussten keine Liquiditätskredite aufgenommen werden. Gleichzeitig
war in den vergangenen Jahren eine sichere Finanzanlage mit der Erzielung von
Zinserträgen nicht möglich. Aus diesem Grunde hat in den vergangenen Jahren das
Thema der Verzinsung von Finanzmittelbeständen keine Rolle gespielt. Da die Zinspolitik
sich im Jahre 2023 verändert hat, muss nun festgelegt werden, wie die
Forderungen der Ortsgemeinden verzinst werden.
Die
Verwaltung hat in Abstimmung mit den Beigeordneten folgende Vorschläge für die
Verzinsung der Finanzmittelbestände erarbeitet.
Die
Verzinsung der Finanzmittelbestände soll für die Verbandsgemeinde Gerolstein
selbst grds. ergebnisneutral sein. Für Ihren eigenen Finanzmittelbestand wird
sie wie alle anderen Einrichtungen behandelt.
Ein fester
Bestandteil bei der Verzinsung sollten die Zinserträge der
Verbandsgemeindekasse sein, die durch die Finanzanlagen tatsächlich erwirtschaftet
werden. Unter Berücksichtigung der Konditionen, welche zum 30.06.2023 vorlagen
und der durchschnittlichen Anlagenhöhe ergeben sich für ein Jahr folgende
Zinserträge:
Anlage |
Betrag |
Zinssatz |
Zinsen 2023 |
|
1 |
Sparkassenbrief |
7.500.000,00 € |
3,42 |
256.500,00
€ |
2 |
Kündigungsgeldkonto KSK |
2.500.000,00 € |
1,75 |
43.750,50
€ |
3 |
Tagesgeld
Voba (Durchschnitt) |
2.500.000,00 € |
1,35 |
33.750,00
€ |
Summe der Zinsen: |
334.000,00 € |
Die
Gesamtsumme der jährlichen Erträge aus allen Zinsanlagen, wird anteilig auf die
Forderungen der Ortsgemeinden umgelegt. Auf ein Jahr bezogen bedeutet dies,
dass die Forderungen i. H. v. 32,1 Mio. € mit einem Zinssatz von 1,04 %
verzinst werden.
Vorschlag :
Auf eine zusätzliche
Verzinsung der Verbindlichkeiten der Ortsgemeinden wird verzichtet, um die
finanzschwachen Ortsgemeinden nicht noch mit einer fiktiven Verzinsung
zusätzlich zu belasten. Die Verwaltung favorisiert den Vorschlag Nr. 2. Die
Gründe werden in der Ausschusssitzung noch einmal diskutiert und erörtert.
Neben der Entscheidung
zum o.g. Vorschlag (1,04 %) soll von der Verbandsgemeinde festgelegt werden:
Ø Die Verzinsung erfolgt zum Jahresende
auf Basis der tatsächlichen Finanzmittel-bestände zum 31.03, 30.06, 30.09. und
31.12. des jeweiligen Jahres.
Ø Bei der Ermittlung des Zinsertrages
werden die tatsächlich im Jahr erzielten Zinserträge berücksichtigt und
anteilig nach der Summe der Finanzmittelbestände aufgeteilt. Dabei wird auch
der Zeitpunkt der Auszahlung von Zinserträgen berücksichtigt.
Ø Sofern Vorschlag 1 zum Tragen kommen
sollte, werden die v. g. Bestimmungen analog angewandt.
Ø Sollte zur Sicherstellung der
Liquidität der Verbandsgemeindekasse die Aufnahme von Liquiditätskrediten
notwendig werden, tragen die Ortsgemeinden die hierfür anfallenden
Zinsaufwendungen anteilig (Höhe der Verbindlichkeiten zum jeweiligen Stichtag)
zu tragen. Bei Vorschlag 1 würde dieser Zinssatz auch für die Forderungen der
Ortsgemeinden angewandt.
Seitens der
Verbandsgemeinde wird in der Ausschusssitzung keine abschließende Entscheidung zur
Verzinsung der Finanzmittelbestände angestrebt. Ziel der Beratung ist ein
gemeinsamer Blick auf die Angelegenheit zu erhalten und einen favorisierten
Vorschlag zu erhalten.
Auf Basis
dieser Beratung wird die Verwaltung den Entwurf einer Regelung zur Verzinsung
der Finanzmittelbestände in der Einheitskasse entwerfen, der in der nächsten Ausschusssitzung
vorberatend für den Verbandsgemeinderat erörtert werden soll.
Die Anwesenden
Ausschussmitglieder sprechen sich einstimmig im Sinne der Solidargemeinschaft
aller Städte und Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Gerolstein gegen eine
fiktive interne Verzinsung von Verbindlichkeiten aus. Finanzschwache
Ortsgemeinden soll nicht zusätzlich belastet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Für
die eigenen Finanzmittelbestände in der Einheitskasse würde die
Verbandsgemeinde Gerolstein auf Grundlage der Beispielrechnung Erträge von ca.
13.000 € erhalten.