Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Die Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, den Entwurf einer Regelung zur Verzinsung der Finanzmittelbestände für die nächste Ausschusssitzung vorzubereiten.

 

Hierbei sollen die im Sachverhalt aufgeführten Inhalte unter Berücksichtigung des dort formulierten Vorschlages berücksichtigt werden.


Sachverhalt:

 

Nach § 68 Abs. 4 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) bilden die Kassen der Verbandsgemeinde und der Städte/Ortsgemeinden eine einheitliche Kasse (=Einheitskasse). Neben der Verbandsgemeinde, den Städten und Ortsgemeinden sind auch die Betriebszweige des Eigenbetriebes der VG und die Zweckverbände Teil der Einheitskasse. In der Einheitskasse werden somit die jeweiligen Kassenbestände von 46 kommunalen Einrichtungen geführt.

 

Die Kassenbestände differieren sehr stark von Forderungen über 5 Mio. € bis hin zu Verbindlichkeiten von 7,5 Mio. €. Von den 46 Einrichtungen haben 12 Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse und 34 Forderungen. Dieser Vorlage ist eine Übersicht beigefügt, aus der die Finanzmittelbestände zum Stichtag 30.06.2023 ersichtlich sind.

 

Nach ständiger Rechtsprechung sind die Forderungen der Ortsgemeinden grds. zu verzinsen. Ortsgemeinden mit Verbindlichkeiten haben die Kosten, die der Verbandsgemeinde entstehen, zu erstatten. Zwischen den Ortsgemeinden untereinander bestehen keine Erstattungsansprüche.

 

Aus dem Prinzip der Einheitskasse als eigene Aufgabe nach § 68 GemO folgt auch, dass die Verbandsgemeinde entscheidet, wie die Forderungen angelegt werden. Aus dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit in der kommunalen Familie ist es daher selbstverständlich, dass mit den Forderungen zunächst die Verbindlichkeiten anderer Ortsgemeinden ausgeglichen werden. Dies führt zum Stichtag 30.06.2023 dazu, dass sich der Kassenbestand der Einheitskasse bei Verbindlichkeiten i. H. v. 14,9 Mio. € und Forderungen i. H. v. 32,1 Mio. auf 17,2 Mio. € beläuft.

 

Dieser Kassenbestand unterliegt starken Schwankungen. Dies ist vor allem der quartalsweisen Einziehung von Steuern sowie Zahlungen von Zuweisungen im Verhältnis zu den regelmäßigen monatlichen Auszahlungen (Lohnkosten, Tilgungen, pp.) und der Umsetzung von Baumaßnahmen geschuldet. Der Kassenbestand schwankt aktuell zwischen 12 Mio.€ und 19 Mio. €.

 

Seit der Fusion zum 01.01.2019 mussten keine Liquiditätskredite aufgenommen werden. Gleichzeitig war in den vergangenen Jahren eine sichere Finanzanlage mit der Erzielung von Zinserträgen nicht möglich. Aus diesem Grunde hat in den vergangenen Jahren das Thema der Verzinsung von Finanzmittelbeständen keine Rolle gespielt. Da die Zinspolitik sich im Jahre 2023 verändert hat, muss nun festgelegt werden, wie die Forderungen der Ortsgemeinden verzinst werden.

 

Die Verwaltung hat in Abstimmung mit den Beigeordneten folgende Vorschläge für die Verzinsung der Finanzmittelbestände erarbeitet.

 

Die Verzinsung der Finanzmittelbestände soll für die Verbandsgemeinde Gerolstein selbst grds. ergebnisneutral sein. Für Ihren eigenen Finanzmittelbestand wird sie wie alle anderen Einrichtungen behandelt.

 

Ein fester Bestandteil bei der Verzinsung sollten die Zinserträge der Verbandsgemeindekasse sein, die durch die Finanzanlagen tatsächlich erwirtschaftet werden. Unter Berücksichtigung der Konditionen, welche zum 30.06.2023 vorlagen und der durchschnittlichen Anlagenhöhe ergeben sich für ein Jahr folgende Zinserträge:

 

Anlage

Betrag

Zinssatz

Zinsen 2023

1

Sparkassenbrief

7.500.000,00 €

3,42

256.500,00 €

2

Kündigungsgeldkonto KSK

2.500.000,00 €

1,75

43.750,50 €

3

Tagesgeld Voba (Durchschnitt)
(Stand 30.06.: 4,9 Mio. €)

2.500.000,00 €

1,35

33.750,00 €

Summe der Zinsen:

334.000,00 €

 

Die Gesamtsumme der jährlichen Erträge aus allen Zinsanlagen, wird anteilig auf die Forderungen der Ortsgemeinden umgelegt. Auf ein Jahr bezogen bedeutet dies, dass die Forderungen i. H. v. 32,1 Mio. € mit einem Zinssatz von 1,04 % verzinst werden.

 

Vorschlag :

Auf eine zusätzliche Verzinsung der Verbindlichkeiten der Ortsgemeinden wird verzichtet, um die finanzschwachen Ortsgemeinden nicht noch mit einer fiktiven Verzinsung zusätzlich zu belasten. Die Verwaltung favorisiert den Vorschlag Nr. 2. Die Gründe werden in der Ausschusssitzung noch einmal diskutiert und erörtert.

 

Neben der Entscheidung zum o.g. Vorschlag (1,04 %) soll von der Verbandsgemeinde festgelegt werden:

 

Ø  Die Verzinsung erfolgt zum Jahresende auf Basis der tatsächlichen Finanzmittel-bestände zum 31.03, 30.06, 30.09. und 31.12. des jeweiligen Jahres.

Ø  Bei der Ermittlung des Zinsertrages werden die tatsächlich im Jahr erzielten Zinserträge berücksichtigt und anteilig nach der Summe der Finanzmittelbestände aufgeteilt. Dabei wird auch der Zeitpunkt der Auszahlung von Zinserträgen berücksichtigt.

Ø  Sofern Vorschlag 1 zum Tragen kommen sollte, werden die v. g. Bestimmungen analog angewandt.

Ø  Sollte zur Sicherstellung der Liquidität der Verbandsgemeindekasse die Aufnahme von Liquiditätskrediten notwendig werden, tragen die Ortsgemeinden die hierfür anfallenden Zinsaufwendungen anteilig (Höhe der Verbindlichkeiten zum jeweiligen Stichtag) zu tragen. Bei Vorschlag 1 würde dieser Zinssatz auch für die Forderungen der Ortsgemeinden angewandt.

 

Seitens der Verbandsgemeinde wird in der Ausschusssitzung keine abschließende Entscheidung zur Verzinsung der Finanzmittelbestände angestrebt. Ziel der Beratung ist ein gemeinsamer Blick auf die Angelegenheit zu erhalten und einen favorisierten Vorschlag zu erhalten.

 

Auf Basis dieser Beratung wird die Verwaltung den Entwurf einer Regelung zur Verzinsung der Finanzmittelbestände in der Einheitskasse entwerfen, der in der nächsten Ausschusssitzung vorberatend für den Verbandsgemeinderat erörtert werden soll.

 

Die Anwesenden Ausschussmitglieder sprechen sich einstimmig im Sinne der Solidargemeinschaft aller Städte und Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Gerolstein gegen eine fiktive interne Verzinsung von Verbindlichkeiten aus. Finanzschwache Ortsgemeinden soll nicht zusätzlich belastet werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die eigenen Finanzmittelbestände in der Einheitskasse würde die Verbandsgemeinde Gerolstein auf Grundlage der Beispielrechnung Erträge von ca. 13.000 € erhalten.