Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Gerolstein ab dem 01.01.2024 in dem als Entwurf beigefügten Fassung zu beschließen, wobei der Gästebeitrag im § 5 Abs. 2 der Satzung auf 0,75 Euro festgelegt wird.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.05.2023 wurde ein erster Entwurf der Satzung zur Einführung eines Gästebeitrages / Gästekarte vorgestellt.

 

Seitens der Verwaltung haben sich am ersten Satzungsentwurf nur noch kleinere Änderungen ergeben, die aus der Einführung einer digitalen Meldescheinverfahrens resultieren.

 

Die Touristik GmbH Gerolsteiner Land steht aktuell mit zwei Anbietern im Austausch, wie sich die Erhebung eines Meldescheins mit der Ausgabe einer Gästekarte digital umsetzen lassen. Eine verpflichtende Umsetzung des digitalen Verfahrens lässt sich nicht realisieren, so dass die Satzung um folgende Absätze ergänzt werden soll:

 

Ø  § 7 Erhebungsverfahren – Absatz 7

Ø  § 8 Gästekarte – Absatz 6

 

Die weiteren Regelungen der Satzung wurden wie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.05.2023 übernommen. Aus den Fraktionen sind bisher keine Änderungswünsche bei der Verwaltung eingegangen.

 

In der VG Gerolstein erheben aktuell folgende Gemeinden einen Gästebeitrag:

  • Stadt Hillesheim – 1,50 € / Übernachtung
  • OG Stadtkyll – 0,75 € / Übernachtung

Fachbereichsleiter Fasen erläutert, dass die Erhebung eines Gästebeitrages in den Gemeinden aufgrund einer ortsrechtlichen Satzungsregelung erfolgt.

 

Neben dem Gästebeitrag der Gemeinden, wird durch den Tourismusverein Vulkaneifel e.V. eine freiwillige Abgabe i. H. v. 1,50 € in der „Ferienregion Gerolsteiner Land“ erhoben. Der Tourismusverein Vulkaneifel e.V. ist ein Zusammenschluss verschiedener Unterkunftsbetriebe der Ferienregion Gerolsteiner Land.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, sofern im Ausschuss eine Beschlussempfehlung für den Verbandsgemeinderat ausgesprochen wird, in der Stadt Hillesheim und der Ortsgemeinde Stadtkyll für eine Angleichung der Satzungen zu werben.

 

Dies beinhaltet vor allem Anpassungen bzgl. der Befreiungstatbestände von Berufstätigen. Daneben wird sich die Verwaltung noch einmal mit dem Tourismus Verein Gerolsteiner Land zur freiwilligen Tourismusabgabe des Vereins abstimmen.

 

Parallel zu den v. g. Gesprächen mit den Kommunen Hillesheim und Gerolstein soll die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Touristik GmbH die Einführung des Gästebeitrages bei den Beherbergungsbetrieben vorstellen und Ihnen darstellen, welche Nutzen die Gäste und damit die Beherbergungsbetriebe haben. Gleichzeitig soll für die Nutzung der digitalen Meldescheinverfahrens geworben werden.

 

Der Ausschuss spricht sich für die geplante Vorgehensweise der Verwaltung aus. Weiterhin wird eine gleichhohe Erhebung eines Gästebeitrages in den Ortsgemeinden angestrebt. Diesbezüglich soll unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit allen Städten/Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde der Vorschlag unterbreitet werden, einen Gästebeitrag zu erheben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit der Einführung des Gästebeitrages werden jährliche Einnahme in Höhe von ca. 300.000 € erwartet, die zur Finanzierung der Gästekarte und von touristischen Projekten verwendet werden sollen.