Sitzung: 27.07.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 1-0172/23/01-052
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Satzung über
die Erhebung eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Gerolstein ab dem
01.01.2024 in dem als Entwurf beigefügten Fassung zu beschließen, wobei der
Gästebeitrag im § 5 Abs. 2 der Satzung auf 0,75 Euro festgelegt wird.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 15.05.2023 wurde ein erster Entwurf der Satzung zur
Einführung eines Gästebeitrages / Gästekarte vorgestellt.
Seitens der Verwaltung haben
sich am ersten Satzungsentwurf nur noch kleinere Änderungen ergeben, die aus
der Einführung einer digitalen Meldescheinverfahrens resultieren.
Die Touristik GmbH Gerolsteiner
Land steht aktuell mit zwei Anbietern im Austausch, wie sich die Erhebung eines
Meldescheins mit der Ausgabe einer Gästekarte digital umsetzen lassen. Eine
verpflichtende Umsetzung des digitalen Verfahrens lässt sich nicht realisieren,
so dass die Satzung um folgende Absätze ergänzt werden soll:
Ø § 7 Erhebungsverfahren – Absatz 7
Ø § 8 Gästekarte – Absatz 6
Die weiteren Regelungen der
Satzung wurden wie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
15.05.2023 übernommen. Aus den Fraktionen sind bisher keine Änderungswünsche
bei der Verwaltung eingegangen.
In der VG Gerolstein erheben
aktuell folgende Gemeinden einen Gästebeitrag:
- Stadt Hillesheim – 1,50 € / Übernachtung
- OG Stadtkyll – 0,75 € / Übernachtung
Fachbereichsleiter Fasen
erläutert, dass die Erhebung eines Gästebeitrages in den Gemeinden aufgrund
einer ortsrechtlichen Satzungsregelung erfolgt.
Neben dem Gästebeitrag der
Gemeinden, wird durch den Tourismusverein Vulkaneifel e.V. eine freiwillige Abgabe
i. H. v. 1,50 € in der „Ferienregion Gerolsteiner Land“ erhoben. Der
Tourismusverein Vulkaneifel e.V. ist ein Zusammenschluss verschiedener
Unterkunftsbetriebe der Ferienregion Gerolsteiner Land.
Die Verwaltung beabsichtigt,
sofern im Ausschuss eine Beschlussempfehlung für den Verbandsgemeinderat
ausgesprochen wird, in der Stadt Hillesheim und der Ortsgemeinde Stadtkyll für
eine Angleichung der Satzungen zu werben.
Dies beinhaltet vor allem
Anpassungen bzgl. der Befreiungstatbestände von Berufstätigen. Daneben wird sich
die Verwaltung noch einmal mit dem Tourismus Verein Gerolsteiner Land zur
freiwilligen Tourismusabgabe des Vereins abstimmen.
Parallel zu den v. g. Gesprächen
mit den Kommunen Hillesheim und Gerolstein soll die Verwaltung in
Zusammenarbeit mit der Touristik GmbH die Einführung des Gästebeitrages bei den
Beherbergungsbetrieben vorstellen und Ihnen darstellen, welche Nutzen die Gäste
und damit die Beherbergungsbetriebe haben. Gleichzeitig soll für die Nutzung
der digitalen Meldescheinverfahrens geworben werden.
Der Ausschuss spricht sich für
die geplante Vorgehensweise der Verwaltung aus. Weiterhin wird eine gleichhohe
Erhebung eines Gästebeitrages in den Ortsgemeinden angestrebt. Diesbezüglich
soll unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit allen
Städten/Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde der Vorschlag unterbreitet werden,
einen Gästebeitrag zu erheben.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit
der Einführung des Gästebeitrages werden jährliche Einnahme in Höhe von ca.
300.000 € erwartet, die zur Finanzierung der Gästekarte und von touristischen
Projekten verwendet werden sollen.