Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis und beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschuss der Stadt Hillesheim, die Planunterlagen frühzeitig öffentlich auszulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zusammen mit der Begründung und den Textfestsetzungen frühzeitig öffentlich gem. § 3 (1) BauGB auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB am Verfahren zu beteiligen.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Hillesheim beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnmobilstellplatz“. Anlass für die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist die konkrete Planungsabsicht von Wohnmobilstellplätzen in direkter Stadtnähe. Mit einem Wohnmobilstellplatzangebot kann die Stadt ihr Dienstleistungsangebot im Bereich Tourismus für den „mobilen“ Kurzzeittourismus erweitern. Durch das Angebot einer attraktiven und gebündelten Stellplatzfläche für Wohnmobile sollen geordnete Verhältnisse geschaffen werden, sowie Beeinträchtigungen für das Orts- und Landschaftsbild so weit wie möglich vermieden werden.  Daher hat der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 29.06.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst, für den Teilbereich „In der Bachwiese“, Gemarkung Hillesheim, Flur 22, Flurstück 45/3, einen Bebauungsplan aufzustellen. Im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) ist die Fläche nicht ausgewiesen. Auf Antrag der Stadt, hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BPU) der Verbandsgemeinde am 18.07.2022, sowie der Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung am 29.09.2022 auf Empfehlung des BPU beschlossen, eine Teilfortschreibung des FNP für den vorgesehenen Teilbereich des Wohnmobilstellplatzes als „Sondergebiet Camping (SO)“ auszuweisen. Die Teilfortschreibung soll im Rahmen der Gesamtfortschreibung realisiert werden.

Das seinerzeit beauftragte Planungsbüro WeSt Stadtplaner GmbH aus Ulmen, hat mittlerweile die erste Entwurfsplanung fertiggestellt und dem Bau- und Umweltausschuss der Stadt Hillesheim in öffentlicher Sitzung am 21.06.2023 vorgestellt. Der Fachbeitrag Naturschutz wird im weiteren Verlauf des Verfahrens für die reguläre Offenlage und Trägerbeteiligung vorbereitet. Der Bebauungsplan mit der Begründung und den Textfestsetzungen ist als Anlage zu dieser Vorlage ersichtlich.

 

Die Unterlagen sind im Gremieninfoportal ersichtlich.

 

Ein Bild, das Karte, Text, Diagramm, Plan enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Mittel sind im Haushalt berücksichtigt.