Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den Entwurf für den Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz“ zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die frühzeitige Offenlage der Planunterlagen zu beschließen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, den Entwurf zusammen mit der Begründung und den Textfestsetzungen frühzeitig öffentlich gem. § 3 (1) BauGB auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB am Verfahren zu beteiligen.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Hillesheim beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnmobilstellplatz“. Anlass für die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist die konkrete Planungsabsicht von Wohnmobilstellplätzen in direkter Stadtnähe. Daher hat der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 29.06.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst, für den Teilbereich „In der Bachwiese“, Gemarkung Hillesheim, Flur 22, Flurstück 45/3, einen Bebauungsplan aufzustellen. Im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) ist die Fläche nicht ausgewiesen. Auf Antrag der Stadt, hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BPU) der Verbandsgemeinde am 18.07.2022, sowie der Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung am 29.09.2022 auf Empfehlung des BPU beschlossen, eine Teilfortschreibung des FNP für den vorgesehenen Teilbereich des Wohnmobilstellplatzes als „Sondergebiet Camping (SO)“ auszuweisen. Die Teilfortschreibung soll im Rahmen der Gesamtfortschreibung realisiert werden.

Das seinerzeit beauftragte Planungsbüro WeSt Stadtplaner GmbH aus Ulmen, hat mittlerweile die erste Entwurfsplanung fertiggestellt, welche in heutiger Sitzung durch Herrn Weber vorgestellt wird. Der Fachbeitrag Naturschutz wird im weiteren Verlauf des Verfahrens für die reguläre Offenlage und Trägerbeteiligung vorbereitet.

 

Die Unterlagen sind im Gremieninfoportal ersichtlich.

 

Ein Bild, das Karte, Text, Diagramm, Plan enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Mittel sind im Haushalt berücksichtigt.