Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Kerpen stimmt der Auflösung der Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Gerolstein und den Ortsgemeinden Hoffeld, Dankerath, Trierscheid und Senscheid (VG Adenau) über die Aufnahme der Kinder aus Hoffeld, Dankerath, Trierscheid und Senscheid in die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Üxheim und die Kostenregelung vom 03.09.2013 zu. Der Ortsgemeinderat Kerpen empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den entsprechenden Beschluss zur Auflösung dieser Zweckvereinbarung zu fassen.

 

Da die Ortsgemeinde Senscheid doch das Einzugsgebiet wechseln möchte, stimmt der Ortsgemeinderat Kerpen auch dieser Alternative zu.


Sachverhalt:

 

Die Kindertagesstätte Üxheim ist eine viergruppige Einrichtung mit derzeit 90 Plätzen.

 

Seit 01.08.1993 umfasst das Einzugsgebiet neben den Ortsgemeinden Nohn, Kerpen und Üxheim auch die vier Ortsgemeinden Hoffeld, Dankerath, Trierscheid und Senscheid aus der Verbandsgemeinde Adenau; die Kinder dieser Ortsgemeinden besuchten aber bereits in den Jahren zuvor die Kita Üxheim. Im Jahr 1993 übernahmen die vier Ortsgemeinden der VG Adenau die Kosten der Erweiterung um eine 4. Gruppe (abzgl. der Zuschüsse) i.H.v. 10.320,53 DM sowie eine einmalige Zahlung für die Nutzung der Gemeinschaftsräume und des Gemeindeanteils von 60.000 DM.

 

Im Frühjahr 2022 zeigten die o.g. vier Gemeinden das Bestreben, zum Kita-Zweckverband Barweiler zu wechseln. Die Ortsgemeinden Hoffeld, Dankerath und Trierscheid haben zwischenzeitlich entsprechende Beschlüsse gefasst; die Ortsgemeinde Senscheid möchte im Einzugsgebiet der Kita Üxheim verbleiben. Letztlich wird die Änderung des Einzugsgebietes durch die Jugendhilfeausschüsse der Landkreise Ahrweiler und Vulkaneifel beschlossen.

 

Aufgrund der starken Auslastung der Kita Üxheim sowie einer notwendigen Erweiterung, die durch das Kita-Zukunftsgesetz Rheinland-Pfalz, welches am 01.07.2021 in Kraft getreten ist, erforderlich geworden ist, erscheint eine Änderung des Einzugsgebietes gerade zum jetzigen Zeitpunkt als sinnvoll. Durch die Reduzierung der Kinderzahl bestehen für die Erweiterung andere Voraussetzungen und es können Kostenreduzierungen erzielt werden.

 

Die Verwaltungen der Verbandsgemeinden Adenau und Gerolstein haben in Abstimmung einen Entwurf einer Auflösungsvereinbarung für alle vier Ortsgemeinden der VG Adenau verfasst, der insbesondere folgende Punkte umfasst:

 

·         Auflösung zum Ende des Kitajahres am 31.08.2023

·         Auszahlung des Restbuchwertes des Baukostenzuschusses i.H.v. 19.594,15 €

·         Auszahlung des Restbuchwertes des erworbenen beweglichen und unbeweglichen Vermögens i.H.v. 3.574,72 €

 

Die derzeit bestehende Zweckvereinbarung vom 03.09.2013, der Entwurf der Auflösungsvereinbarung sowie die Berechnung des Baukostenzuschusses ist als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Die Auszahlungen der Restbuchwerte müssen entsprechend auf die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Gerolstein aufgeteilt werden (in den u.a. Werten ist der Anteil Senscheid enthalten). Hier sollten entsprechend der Zweckvereinbarung der drei Ortsgemeinden vom 03.03.2021 als Grundlage hälftig die Einwohnerzahlen zum 30.06. sowie die Kinder mit Rechtsanspruch zum 01.10. zu Grunde gelegt werden. Die aktuellsten Zahlen liegen für 2022 entsprechend vor, so dass die Kostenaufteilung wie folgt aussehen würde:

 

Ortsgemeinde

Aufteilung

Kinderzahl/Einwohnerzahl
prozentuale Aufteilung

Kosten-
anteil

Kerpen

18,80

4.356,42 €

Nohn

22,63

5.242,45 €

Üxheim

58,57

13.570,00 €

Summe

100

23.168,87 €

 

Falls die Ortsgemeinden der Auflösung der Zweckvereinbarung zustimmen, würde der Verbandsgemeinderat als Träger der Kita Üxheim in seiner Sitzung am 13.07.2023 ebenfalls die Auflösung beraten und beschließen. Die entsprechenden Beschlüsse der Jugendhilfeausschüsse der beiden Landkreise müssten ebenfalls erfolgen.

 

Nach aktuellem Stand würde Senscheid im Einzugsgebiet der Kita Üxheim verbleiben, so dass beabsichtigt ist, eine inhaltsgleiche Zweckvereinbarung wie bisher mit der Ortsgemeinde abzuschließen. Der entsprechende Anteil des Restbuchwertes würde sodann im Vermögen der Einrichtung verbleiben. Die Ortsgemeinde Senscheid hat derzeit keine Kinder, die im Kitalter sind und die Einrichtung besuchen.