Sitzung: 28.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 3-0019/23/19-013
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Kerpen stimmt der
Auflösung der Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Gerolstein und
den Ortsgemeinden Hoffeld, Dankerath, Trierscheid und Senscheid (VG Adenau)
über die Aufnahme der Kinder aus Hoffeld, Dankerath, Trierscheid und Senscheid
in die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Üxheim und die Kostenregelung vom
03.09.2013 zu. Der Ortsgemeinderat Kerpen empfiehlt dem Verbandsgemeinderat,
den entsprechenden Beschluss zur Auflösung dieser Zweckvereinbarung zu fassen.
Da die Ortsgemeinde Senscheid doch das
Einzugsgebiet wechseln möchte, stimmt der Ortsgemeinderat Kerpen auch dieser
Alternative zu.
Sachverhalt:
Die Kindertagesstätte Üxheim ist
eine viergruppige Einrichtung mit derzeit 90 Plätzen.
Seit 01.08.1993 umfasst das
Einzugsgebiet neben den Ortsgemeinden Nohn, Kerpen und Üxheim auch die vier
Ortsgemeinden Hoffeld, Dankerath, Trierscheid und Senscheid aus der
Verbandsgemeinde Adenau; die Kinder dieser Ortsgemeinden besuchten aber bereits
in den Jahren zuvor die Kita Üxheim. Im Jahr 1993 übernahmen die vier
Ortsgemeinden der VG Adenau die Kosten der Erweiterung um eine 4. Gruppe
(abzgl. der Zuschüsse) i.H.v. 10.320,53 DM sowie eine einmalige Zahlung für die
Nutzung der Gemeinschaftsräume und des Gemeindeanteils von 60.000 DM.
Im Frühjahr 2022 zeigten die o.g.
vier Gemeinden das Bestreben, zum Kita-Zweckverband Barweiler zu wechseln. Die
Ortsgemeinden Hoffeld, Dankerath und Trierscheid haben zwischenzeitlich entsprechende
Beschlüsse gefasst; die Ortsgemeinde Senscheid möchte im Einzugsgebiet der Kita
Üxheim verbleiben. Letztlich wird die Änderung des Einzugsgebietes durch die
Jugendhilfeausschüsse der Landkreise Ahrweiler und Vulkaneifel beschlossen.
Aufgrund der starken Auslastung
der Kita Üxheim sowie einer notwendigen Erweiterung, die durch das
Kita-Zukunftsgesetz Rheinland-Pfalz, welches am 01.07.2021 in Kraft getreten
ist, erforderlich geworden ist, erscheint eine Änderung des Einzugsgebietes
gerade zum jetzigen Zeitpunkt als sinnvoll. Durch die Reduzierung der
Kinderzahl bestehen für die Erweiterung andere Voraussetzungen und es können
Kostenreduzierungen erzielt werden.
Die Verwaltungen der
Verbandsgemeinden Adenau und Gerolstein haben in Abstimmung einen Entwurf einer
Auflösungsvereinbarung für alle vier Ortsgemeinden der VG Adenau verfasst, der
insbesondere folgende Punkte umfasst:
·
Auflösung zum Ende des Kitajahres
am 31.08.2023
·
Auszahlung des Restbuchwertes des
Baukostenzuschusses i.H.v. 19.594,15 €
·
Auszahlung des Restbuchwertes des
erworbenen beweglichen und unbeweglichen Vermögens i.H.v. 3.574,72 €
Die derzeit bestehende
Zweckvereinbarung vom 03.09.2013, der Entwurf der Auflösungsvereinbarung sowie
die Berechnung des Baukostenzuschusses ist als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage
beigefügt.
Die Auszahlungen der Restbuchwerte
müssen entsprechend auf die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Gerolstein
aufgeteilt werden (in den u.a. Werten ist der Anteil Senscheid enthalten). Hier
sollten entsprechend der Zweckvereinbarung der drei Ortsgemeinden vom
03.03.2021 als Grundlage hälftig die Einwohnerzahlen zum 30.06. sowie die
Kinder mit Rechtsanspruch zum 01.10. zu Grunde gelegt werden. Die aktuellsten
Zahlen liegen für 2022 entsprechend vor, so dass die Kostenaufteilung wie folgt
aussehen würde:
Ortsgemeinde |
Aufteilung |
|
Kinderzahl/Einwohnerzahl |
Kosten- |
|
Kerpen |
18,80 |
4.356,42 € |
Nohn |
22,63 |
5.242,45 € |
Üxheim |
58,57 |
13.570,00 € |
Summe |
100 |
23.168,87 € |
Falls die Ortsgemeinden der
Auflösung der Zweckvereinbarung zustimmen, würde der Verbandsgemeinderat als
Träger der Kita Üxheim in seiner Sitzung am 13.07.2023 ebenfalls die Auflösung
beraten und beschließen. Die entsprechenden Beschlüsse der
Jugendhilfeausschüsse der beiden Landkreise müssten ebenfalls erfolgen.
Nach aktuellem Stand würde
Senscheid im Einzugsgebiet der Kita Üxheim verbleiben, so dass beabsichtigt
ist, eine inhaltsgleiche Zweckvereinbarung wie bisher mit der Ortsgemeinde
abzuschließen. Der entsprechende Anteil des Restbuchwertes würde sodann im
Vermögen der Einrichtung verbleiben. Die Ortsgemeinde Senscheid hat derzeit
keine Kinder, die im Kitalter sind und die Einrichtung besuchen.