Sitzung: 14.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 1-0294/23/11-015
Beschluss:
Nach ausführlicher Beratung beschließt
der Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu
veräußern:
-
Kontingentierung in Höhe von 7 fm
Maximalmenge pro Haushalt
-
Vorlage eines Nachweises über eine
Brennstelle als Voraussetzung für die Brennholzbestellung
-
60 € / fm
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der
Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung
privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des
Brennholzpreises.
Im Vorjahr wurde der
Brennholzpreis für 2023 wie folgt beschlossen:
58 € / fm Langholz
68 € ab 9 fm Langholz
Neben der Festsetzung des
Brennholzpreises berät der Ortsgemeinderat zudem über eine mögliche
Kontingentierung (Maximalmenge je Haushalt), sowie die Vorlage eines Nachweises
über eine Brennstelle als Voraussetzung für die Brennholzbestellung.