Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Brennholz 2023/2024 zu folgenden Konditionen zu veräußern:

 

-          Kontingentierung in Höhe von 7 fm Maximalmenge pro Haushalt

-          Vorlage eines Nachweises über eine Brennstelle als Voraussetzung für die Brennholzbestellung

-          60 € / fm


Sachverhalt:

 

Gemäß § 32 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung beschließt der Ortsgemeinderat über die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, hierzu gehört auch die Festsetzung des Brennholzpreises.

 

Im Vorjahr wurde der Brennholzpreis für 2023 wie folgt beschlossen:

 

58 € / fm Langholz

 

68 € ab 9 fm Langholz

 

Neben der Festsetzung des Brennholzpreises berät der Ortsgemeinderat zudem über eine mögliche Kontingentierung (Maximalmenge je Haushalt), sowie die Vorlage eines Nachweises über eine Brennstelle als Voraussetzung für die Brennholzbestellung.