Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

·         Die Revierleiterin möchte keine Förderung für dieses Jahr beantragen, da die Schäden im Forst zu hoch sind. Im März soll ein Waldbegang - initiiert durch die Jagdgenossenschaft - stattfinden, um anschließend den Abschussplan festzusetzen.

Johannes Burggraf stellt den Antrag, dass darauf geachtet wird, dass der Abschussplan erst nach dem Waldbegang aufgestellt wird.

·         Es wurde noch kein Forstwirt eingestellt, da der Forstzweckverband noch nicht gegründet wurde.

·         Der relativ neue Waldarbeiterwagen hat im Hochwasser gestanden. Der Restwert laut Gutachten beziffert sich auf 3.200 €.

Herr Dehnert hat sich den Anhänger angeschaut. Wenn die Heizungen repariert und der Anhänger gereinigt würde, könnte man ihn für rund 10.000 € verkaufen. Wenn der Anhänger gereinigt und repariert ist, kann ein neues Gutachten über den Wert erstellt werden.

Herr Dehnert erkundigt sich, was die Reparatur der Heizungen kostet.

·         Das beim Hochwasser weggeschwommene Bauholz wurde in Teilen neu bestellt.

·         Der Zaun/das Geländer im Eingangsbereich des Spielplatzgeländes in der Kehrt muss repariert werden.

·         Am Friedhof steht seit Längerem ein Kfz, wo der TÜV abgelaufen ist und welches nicht bewegt wird.

·         Es gibt noch eine Diskrepanz in den Flächen für mögliche PV-Anlagen.