Sitzung: 05.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-0141/23/32-005
Beschluss:
Der Gemeinderat
beabsichtigt, die Ausführungen der Infrastruktur (Tiefbaumaßnahmen und Brücken)
wie folgt umsetzen zu wollen:
Die gemeldeten
Schäden sind alle behoben, so dass kein Bedarf für eine externes Büro besteht.
Sachverhalt:
Die Hochwasserkatastrophe hat
viele Gemeinden getroffen. Daher wurde vom Land eine Förderung für die
betroffenen Kommunen entlang der betroffenen Gewässer in Form der VV
Wiederaufbau auf den Weg gebracht. Bereits Ende 2021 mussten hierzu
Maßnahmenlisten beim Landkreis eingereicht werden, damit die erf. Mittel über
ein Maßnahmenplanverfahren bereitgestellt werden können. Kleine Maßnahmen und
Ersatz von Einrichtungsgegenständen o.ä. konnten davon unabhängig bereits über
eine Soforthilfe abgerechnet werden. Um die entsprechenden Förderanträge für
die Tiefbaumaßnahmen bis Mitte 2023 auf den Weg bringen zu können, wurden
insgesamt 5 Ingenieurbüros für den Straßen- u. Wegebau und 2 Ingenieurbüros für
den Brückenbau beauftragt. Bis auf wenige Einzelheiten liegen die Unterlagen
inzwischen vor, so dass die Förderanträge im Frühjahr 2023 rechtzeitig gestellt
werden können. Davon unabhängig sind noch Förderunterlagen im Hochbau zu
erarbeiten.
Im Bereich des Straßen- u.
Wegebaus wurden bereits viele Maßnahmen in Eigenregie beauftragt und
umgesetzt. Der „Ruf“ nach Umsetzung der Großmaßnahmen nimmt seitens der
Gemeinden zu, so dass wir bei den beteiligten Büros nachgefragt haben, ob
Kapazitäten für die weitere Begleitung wie Entwurfsplanung, Ausschreibung,
örtliche Bauleitung und Abrechnung frei sind. Dies wurde vom Grundsatz her
bejaht, so dass im nächsten Schritt zu klären wäre, wann die Baumaßnahmen
ausgeschrieben werden können. Grundsätzlich sollen dabei alle Wegebaumaßnahmen
einer Gemeinde im Paket ausgeschrieben bzw. angefragt werden. Hierbei sollen je
nach Auftragssumme die dann aktuellen Erleichterungen des Vergaberechtes zur
Anwendung kommen.
Hinweis
der Verwaltung:
Die
Förderanträge werden im Frühjahr 2023 durch den Fachbereich 1 vorbereitet und
den Orts-/Stadtbürgermeister-innen zur Unterschrift vorgelegt. Trotz geplanter
100% Förderung muss sich die Gemeinde bewusst sein, dass noch kein positiver
Förderbescheid vorliegt. Eine Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen
Baubeginn liegt zwar vor (VV 9.11), aber ohne Förderbescheid liegt das Risiko
bei der Gemeinde.