Sitzung: 05.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 1-0270/23/32-007
Der
Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender
Zuwendungen:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Eingang der Zuwendung |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Geldspende |
Bürgerdienst Lepper
e.V. Julius-Saxler-Straße 3 54550 Daun |
18.04.2023 |
2.500,00 € |
Neugestaltung Jugendraum Salm |
Sachverhalt:
Die
Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den
Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die
Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.
Zur
Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung
solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass
der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens
gebeten hat.