Sitzung: 14.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-0264/23/11-014
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Feusdorf
beschließt, den Auftrag für den Einsatz einer Umkehr-Tiefenfräse auf den
Kompensationsflächen des Baugebietes „Auf den Aachen II“ an das Lohnunternehmen
Grünlandpflege Klein in Arenrath mit einer Auftragssumme von 6.842,50 € zu
erteilen.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Ausweisung des neuen
Baugebietes („Auf den Aachen II“) hatte die Ortsgemeinde Feusdorf eine Ausnahme
nach dem Naturschutzgesetz (§ 15 LNatSchG / § 30 Abs. 3 BNatSchG) beantragt.
Die Ausnahmegenehmigung wurde am 17.11.2022 durch die Kreisverwaltung
Vulkaneifel erteilt.
Das Erfordernis einer Ausnahme
nach dem Naturschutzgesetz ergibt sich daraus, dass die beiden Parzellen Flur
2, Nr. 13 und 14 (zukünftiges Baugebiet) bei der Grünlandkartierung im Jahre
2020 als gesetzlich geschütztes Wiesenland eingestuft wurden.
Zur Realisierung des geplanten
Baugebietes hat die Ortsgemeinde Feusdorf unter fachlicher Begleitung von Herrn
Gerd Ostermann (Bürogemeinschaft für Naturschutz und Landschaftsökologie,
Birgel) einen Kompensationsvorschlag ausgearbeitet, welcher die Zustimmung der
Unteren Naturschutzbehörde gefunden hat.
Diese Maßnahme sieht vor, dass Parzellen
des geplanten Baugebietes im Juni/Juli d.J. zu mähen sind und das gewonnene
Mahdgut auf den im Bebauungsplan vorgesehenen Kompensationsflächen auszubringen
und fachgerecht anzuwalzen sind. Die Düngung dieser Flächen wurden nach
Rücksprache mit dem Pächter bereits eingestellt.
Für die Bearbeitung der
Kompensationsflächen und Aufbringung der Mahd ist der Einsatz einer
Umkehr-Tiefenfräse inkl. Rückverfestigungswalze erforderlich. Diese
Spezialfräse wird nur von wenigen Firmen in der Region vorgehalten, zudem muss
die Maßnahme in einem bestimmten Zeitfenster durchgeführt werden.
Auf Anfrage von Herrn Ostermann
können die Arbeiten durch die Firma Grünlandpflege Klein in Arenrath
durchführen werden. Ein entsprechendes Angebot der Firma Klein beläuft sich bei
einer zu bearbeitenden Fläche von rd. 2,2 ha auf eine Bruttosumme von 6.842,50
€ (einschließlich An- und Abfahrtkosten).
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt über den
Haushaltsplan 2023.