Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Feusdorf beschließt, den Auftrag für den Einsatz einer Umkehr-Tiefenfräse auf den Kompensationsflächen des Baugebietes „Auf den Aachen II“ an das Lohnunternehmen Grünlandpflege Klein in Arenrath mit einer Auftragssumme von 6.842,50 € zu erteilen.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Ausweisung des neuen Baugebietes („Auf den Aachen II“) hatte die Ortsgemeinde Feusdorf eine Ausnahme nach dem Naturschutzgesetz (§ 15 LNatSchG / § 30 Abs. 3 BNatSchG) beantragt. Die Ausnahmegenehmigung wurde am 17.11.2022 durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel erteilt.

Das Erfordernis einer Ausnahme nach dem Naturschutzgesetz ergibt sich daraus, dass die beiden Parzellen Flur 2, Nr. 13 und 14 (zukünftiges Baugebiet) bei der Grünlandkartierung im Jahre 2020 als gesetzlich geschütztes Wiesenland eingestuft wurden.

Zur Realisierung des geplanten Baugebietes hat die Ortsgemeinde Feusdorf unter fachlicher Begleitung von Herrn Gerd Ostermann (Bürogemeinschaft für Naturschutz und Landschaftsökologie, Birgel) einen Kompensationsvorschlag ausgearbeitet, welcher die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde gefunden hat.

 

Diese Maßnahme sieht vor, dass Parzellen des geplanten Baugebietes im Juni/Juli d.J. zu mähen sind und das gewonnene Mahdgut auf den im Bebauungsplan vorgesehenen Kompensationsflächen auszubringen und fachgerecht anzuwalzen sind. Die Düngung dieser Flächen wurden nach Rücksprache mit dem Pächter bereits eingestellt.

 

Für die Bearbeitung der Kompensationsflächen und Aufbringung der Mahd ist der Einsatz einer Umkehr-Tiefenfräse inkl. Rückverfestigungswalze erforderlich. Diese Spezialfräse wird nur von wenigen Firmen in der Region vorgehalten, zudem muss die Maßnahme in einem bestimmten Zeitfenster durchgeführt werden.

Auf Anfrage von Herrn Ostermann können die Arbeiten durch die Firma Grünlandpflege Klein in Arenrath durchführen werden. Ein entsprechendes Angebot der Firma Klein beläuft sich bei einer zu bearbeitenden Fläche von rd. 2,2 ha auf eine Bruttosumme von 6.842,50 € (einschließlich An- und Abfahrtkosten).

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsplan 2023.