Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Es wird die Frage gestellt, weshalb der ehemalige Ortsbürgermeister Udo Platten zurückgetreten ist. Der Vorsitzende möchte sich öffentlich nicht zu Interna äußern.

 

Nach Aussage eines Einwohners wäre die Beschilderung „absolutes Haltverbot“ vor dem Anwesen Studentenring 21 vor einigen Jahren rechtswidrig aufgestellt worden, da keine Anhörung der Polizei erfolgt wäre. Die Verwaltung wird darum gebeten zu prüfen, ob das Verkehrszeichen rechtmäßig angeordnet wurde und wie sinnhaft dessen Aufstellung ist.

 

Es wird gefragt, was mit der Rundbank in Höhe der Hauptstraße Nr. 2c geschehen soll, da diese faul wäre.  Die Ortsgemeinde wird sich die Bank zu gegebener Zeit ansehen.

 

Es wird sich nach dem Sachstand zum Hochwasserschutz im Bereich des Berlinger Baches erkundigt, da hier noch nicht wirklich etwas passiert sei. Hierzu sollen aktuelle Informationen beim Planungsbüro Hömme eingeholt werden. Das Planungsbüro soll zu einer der nächsten Sitzungen eingeladen werden.

In diesem Zusammenhang wird auch gefragt, ob sich bei der Prüfung der Bebauung in unmittelbarer Nähe des Berlinger Baches etwas Neues ergeben habe. Der Beigeordnete Klaus Müller führt aus, dass die möglichen Verstöße mit Fotos dokumentiert und der Kreisverwaltung Vulkaneifel zuständigkeitshalber weitergeleitet wurden. Von dort liegt noch keine Antwort vor.

 

Es kommt immer wieder vor, dass die Seitenstreifen der Straße Am Berlinger Bach als Hundetoilette genutzt werden, ohne dass die Verunreinigungen beseitigt werden. Es wird darum gebeten, nochmals im Mitteilungsblatt auf die geltenden Bestimmungen hinzuweisen.

 

Zuletzt kommt die Frage auf, wie der Sachstand zum 5G-Mobilfunkmast ist. Den Beigeordneten ist kein neuer Sachstand bekannt. Die Firma wollte sich melden, wenn sie die vorgeschlagenen Standorte für geeignet halten sollte. Dies ist bisher nicht erfolgt.