Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende 24.05.2023

Nikolaus Müller Kalkwerk

Industriestraße 6

54579 Üxheim

11.000,00 €

Unbekannt

 

 

Die Spende soll für folgenden Zweck verwendet werden: Für Heimat- und Kulturpflege.


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.