Sitzung: 14.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3
Vorlage: 1-0291/23/11-013
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Anhebung des Steuersatzes der Zweitwohnungssteuer ab dem Haushaltsjahr 2024 um vier
Prozentpunkte von derzeit 12 v. H. auf dann 16 v. H.
Die Verwaltung wird beauftragt die
Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung bis zum Ende des Jahres dem
Ortsgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Feusdorf erhebt
seit dem 01.01.2012 die Zweitwohnungssteuer.
Derzeit mit einem Steuersatz von
12 v. H., der in den vergangenen drei Jahren zu folgenden Steuererträgen
geführt hat:
2020 = 25.558 € 2021 = 24.049 € 2022= 23.152.
In diesem Jahr zu Erträgen in Höhe
von 26.660 € einschließlich Nachveranlagung aus Vorjahren.
Mit Blick auf die angespannte
Haushaltslage der Ortsgemeinde Feusdorf und zur weiteren Stabilisierung der
Ertragssituation der Ortsgemeinde ist zusätzlich zur bereits erfolgten
deutlichen Erhöhung der Grundsteuerhebesätze und der Erhöhung des
Gewerbesteuerhebesatzes die Anhebung des Steuersatzes der Zweitwohnungssteuer
um zwei Prozentpunkte auf 14 v. H. ab dem Haushaltsjahr 2024 vorgesehen.
Auf Basis der aktuellen
Steuerdaten erbringt diese Erhöhung einen jährlichen Mehrertrag von rd. 4.000
€.
OB
Hilgers erfragt, ob noch weitere Vorschläge erbracht werden möchten.
Es
wird neben der Erhöhung von 2 Prozentpunkte auch eine Erhöhung von 5
Prozentpunkte auf 17 v. H. vorgeschlagen.
Die
Vorschläge werden abgestimmt:
5 Prozentpunkte auf 17 v. H. = 4
Stimmen
2 Prozentpunkte auf 14 v. H. = 4
Stimmen
= es kommt zu keiner Entscheidung
Es wird ein neuer Vorschlag
unterbreitet. Die Anhebung des Steuersatzes der Zweitwohnungssteuer soll sich
um 4 Prozentpunkte auf 16 v. H. erhöhen.
Abstimmung:
5 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
Finanzielle
Auswirkungen:
Jährlicher Mehrertrag in Höhe von rd.
4.000 €.
Aufgrund der Steigerung auf 16 v. H.
erhöht sich demnach auch der jährliche Mehrertrag entsprechend.