Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Anhebung des Steuersatzes der Zweitwohnungssteuer ab dem Haushaltsjahr 2024 um vier Prozentpunkte von derzeit 12 v. H. auf dann 16 v. H.

Die Verwaltung wird beauftragt die Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung bis zum Ende des Jahres dem Ortsgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde Feusdorf erhebt seit dem 01.01.2012 die Zweitwohnungssteuer.

Derzeit mit einem Steuersatz von 12 v. H., der in den vergangenen drei Jahren zu folgenden Steuererträgen geführt hat:

2020 = 25.558 €                2021 = 24.049 €                2022= 23.152.

In diesem Jahr zu Erträgen in Höhe von 26.660 € einschließlich Nachveranlagung aus Vorjahren.

 

Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage der Ortsgemeinde Feusdorf und zur weiteren Stabilisierung der Ertragssituation der Ortsgemeinde ist zusätzlich zur bereits erfolgten deutlichen Erhöhung der Grundsteuerhebesätze und der Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes die Anhebung des Steuersatzes der Zweitwohnungssteuer um zwei Prozentpunkte auf 14 v. H. ab dem Haushaltsjahr 2024 vorgesehen.

 

Auf Basis der aktuellen Steuerdaten erbringt diese Erhöhung einen jährlichen Mehrertrag von rd. 4.000 €.

 

OB Hilgers erfragt, ob noch weitere Vorschläge erbracht werden möchten.

Es wird neben der Erhöhung von 2 Prozentpunkte auch eine Erhöhung von 5 Prozentpunkte auf 17 v. H. vorgeschlagen.

 

Die Vorschläge werden abgestimmt:

5 Prozentpunkte auf 17 v. H. = 4 Stimmen

2 Prozentpunkte auf 14 v. H. = 4 Stimmen

= es kommt zu keiner Entscheidung

 

Es wird ein neuer Vorschlag unterbreitet. Die Anhebung des Steuersatzes der Zweitwohnungssteuer soll sich um 4 Prozentpunkte auf 16 v. H. erhöhen.

Abstimmung:

5 Ja-Stimmen

3 Nein-Stimmen

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Jährlicher Mehrertrag in Höhe von rd. 4.000 €.

 

Aufgrund der Steigerung auf 16 v. H. erhöht sich demnach auch der jährliche Mehrertrag entsprechend.