Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, nicht am Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen Rheinland-Pfalz (PEK-RP) teilzunehmen.


Sachverhalt:

 

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem Entschuldungsprogramm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP), gesetzlich verankert im Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) vom 07.02.2023, die Voraussetzungen und Regelungen zur anteiligen Entschuldung von Kommunen mit besonders hohen Liquiditätskreditverbind-

lichkeiten durch das Land geschaffen.

 

Für die Ortsgemeinde Feusdorf ergibt sich folgende Berechnung:

 

 

Wie aus der Berechnung ersichtlich ist, würde die Ortsgemeinde Feudorf aus dem PEK_RP einen Betrag von 3.000 € zum Abbau der Liquiditätskredite bei der Verbandsgemeinde erhalten.  Gleichzeitig würde die Gewährung der KEF -Zuschüsse entfallen.

Ohne eine Teilnahme am PEK-RP erhält die Ortsgemeinde Feusdorf für die Jahre 2024 bis 2026 jährlich 4.413,00 € = 13.239 €.