Sitzung: 14.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 1-0273/23/11-011
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, nicht
am Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen Rheinland-Pfalz
(PEK-RP) teilzunehmen.
Sachverhalt:
Das Land Rheinland-Pfalz hat mit
dem Entschuldungsprogramm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in
Rheinland-Pfalz (PEK-RP), gesetzlich verankert im Landesgesetz über die
Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) vom
07.02.2023, die Voraussetzungen und Regelungen zur anteiligen Entschuldung von
Kommunen mit besonders hohen Liquiditätskreditverbind-
lichkeiten durch das Land
geschaffen.
Für die Ortsgemeinde Feusdorf
ergibt sich folgende Berechnung:
Wie aus der Berechnung ersichtlich
ist, würde die Ortsgemeinde Feudorf aus dem PEK_RP einen Betrag von 3.000 € zum
Abbau der Liquiditätskredite bei der Verbandsgemeinde erhalten. Gleichzeitig würde die Gewährung der KEF
-Zuschüsse entfallen.
Ohne eine Teilnahme am PEK-RP
erhält die Ortsgemeinde Feusdorf für die Jahre 2024 bis 2026 jährlich 4.413,00
€ = 13.239 €.