Sitzung: 28.06.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 1-0290/23/15-032
Beschluss:
Nach ausführlicher Beratung beschließt
der Stadtrat die Teilnahme der Stadt Hillesheim am Entschuldungsprogramm
PEK-RP.
Sachverhalt:
Das Land Rheinland-Pfalz hat mit
dem Entschuldungsprogramm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in
Rheinland-Pfalz (PEK-RP), gesetzlich verankert im Landesgesetz über die
Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) vom
07.02.2023, die Voraussetzungen und Regelungen zur anteiligen Entschuldung von
Kommunen mit besonders hohen Liquiditätskreditverbind-
lichkeiten durch das Land
geschaffen.
Die Verwaltung stellt anhand der
beigefügten Informationen zu diesem Entschuldungsprogramm die Voraussetzungen
und Regelungen ausführlich dem Stadtrat vor und empfiehlt der Stadt die
Teilnahme am Entschuldungsprogramm.
Demnach stellt sich das vorläufige
Entschuldungsvolumen auf 71.955 € dar
und das endgültige Entschuldungsvolumen könnte sich auf 83.521 € darstellen.
Abbau der
Liquiditätskreditverbindlichkeiten gegenüber der VG-Einheitskasse in Höhe von
71.955 € bzw. in Höhe von 83.521 € und damit dauerhafte Zinsentlastung in
diesen Höhen.
Uwe Hochmann erläutert
insbesondere die gesetzlichen Grundlagen