Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschluss:

 

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Stadtrat die Teilnahme der Stadt Hillesheim am Entschuldungsprogramm PEK-RP.


Sachverhalt:

 

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem Entschuldungsprogramm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP), gesetzlich verankert im Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) vom 07.02.2023, die Voraussetzungen und Regelungen zur anteiligen Entschuldung von Kommunen mit besonders hohen Liquiditätskreditverbind-

lichkeiten durch das Land geschaffen.

 

Die Verwaltung stellt anhand der beigefügten Informationen zu diesem Entschuldungsprogramm die Voraussetzungen und Regelungen ausführlich dem Stadtrat vor und empfiehlt der Stadt die Teilnahme am Entschuldungsprogramm.

 

Demnach stellt sich das vorläufige Entschuldungsvolumen auf 71.955  € dar und das endgültige Entschuldungsvolumen könnte sich auf 83.521 € darstellen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Abbau der Liquiditätskreditverbindlichkeiten gegenüber der VG-Einheitskasse in Höhe von 71.955 € bzw. in Höhe von 83.521 € und damit dauerhafte Zinsentlastung in diesen Höhen.

 

Uwe Hochmann erläutert insbesondere die gesetzlichen Grundlagen