Sitzung: 13.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-0262/23/28-007
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Ormont beschließt den Gemeindeanteil
für den Ausbau der Gehwege im Zuge der
L 20 (Kyllstraße/Ulmenstraße/ Schneifelstraße) auf 70,0%
zu erhöhen. Die Finanzierung erfolgt durch Erträge aus der Verpachtung von
gemeindeeigenen Grundstücken für Windkraftanlagen.
Sachverhalt:
Der
Ortsgemeinderat Ormont hat am 15.11.2022 die Satzung
der Ortsgemeinde Ormont zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den
Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) (ABS
wkB) beschlossen.
Die erste Ausbaumaßnahme, die in
Ormont über die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge abgerechnet werden soll,
ist der Ausbau der L 20 (Kyllstraße/Ulmenstraße/ Schneifelstraße) in der
Abrechnungseinheit 1, dem Hauptort Ormont. Da es sich um eine Landesstraße und damit
eine sog. klassifizierte Straße handelt, werden die Kosten der Fahrbahn hierbei
nicht über die wiederkehrenden Beiträge umgelegt, sondern nur die Kosten der
Teileinrichtungen, die in der Baulast der Ortsgemeinde stehen wie der Gehweg.
Da die L 20 die Ortsdurchfahrt ist
und die Ortsgemeinde Ormont aktuell über eine gute Haushaltssituation verfügt,
bestehen Überlegungen, den Gemeindeanteil -der gemäß § 5 ABS wkB in der
Abrechnungseinheit eins 35 % beträgt-
für den Ausbau der Gehwege im Zuge der L 20 zu erhöhen.
Als Diskussionsgrundlage schlägt
der Ortsbürgermeister die Erhöhung des Gemeindeanteils für diese Ausbaumaßnahme
auf 50 % vor.
Eine solche Erhöhung des
Gemeindeanteils für eine einzelne Ausbaumaßnahme ist zulässig, sofern die
Gemeinde gemäß § 94 Abs. 5 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) ihre
Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherstellt.
Per Mail vom 26.10.2022 erfolgte
durch den Fachbereich Finanzen bereits eine Anfrage bei der Kommunalaufsicht
des Kreises Vulkaneifel, ob dies in Ormont kommunalrechtlich möglich sei. Von
Seiten der Kommunalaufsicht wurde mit Mail vom 27.10.2022 Zustimmung
signalisiert unter dem Vorbehalt dass
-
eine Einzelentscheidung für eine
konkrete Ausbaumaßnahme getroffen wird (folglich keine Pauschalfestsetzung
eines erhöhten Gemeindeanteils in der Ausbaubeitragssatzung)
-
der Ortsgemeinderat hierüber einen
zustimmenden Beschluss fasst
-
die Finanzierung durch Erträge aus
der Verpachtung von gemeindeeigenen Grundstücken für Windkraftanlagen erfolgt
(also nicht aus Steuern oder Umlagen).
Die Erhöhung des Gemeindeanteils verursacht bei dieser
Ausbaumaßnahme für die Ortsgemeinde Ormont Zusatzkosten entsprechend der
beschlossenen prozentualen Gemeindeanteilserhöhung.
Der auf Ormont entfallende Kostenanteil für den Ausbau
der Gehwege entlang der L 20 wurde in der Mail vom 26.10.2022 auf 440.000 €
geschätzt. Ausgehend von diesem Kostenaufwand würde der Gemeindeanteil der
Ortsgemeinde Ormont bei Festsetzung des Gemeindeanteils auf
-
35 % folglich 154.000 € betragen (Regelfall
laut ABS wkB)
-
50 % folglich 220.000 € betragen
-
60 % folglich 264.000 € betragen.
Die Erhöhung des Gemeindeanteils
reduziert im Gegenzug den Anliegeranteil und damit die Beitragsbelastung über
den wiederkehrenden Beitrag bei den veranlagten Eigentümern der
beitragspflichtigen Grundstücke.