Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Ormont beschließt den Gemeindeanteil für den Ausbau der Gehwege im Zuge der

L 20 (Kyllstraße/Ulmenstraße/ Schneifelstraße) auf 70,0% zu erhöhen. Die Finanzierung erfolgt durch Erträge aus der Verpachtung von gemeindeeigenen Grundstücken für Windkraftanlagen.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat Ormont hat am 15.11.2022 die Satzung der Ortsgemeinde Ormont zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) (ABS wkB) beschlossen.

Die erste Ausbaumaßnahme, die in Ormont über die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge abgerechnet werden soll, ist der Ausbau der L 20 (Kyllstraße/Ulmenstraße/ Schneifelstraße) in der Abrechnungseinheit 1, dem Hauptort Ormont. Da es sich um eine Landesstraße und damit eine sog. klassifizierte Straße handelt, werden die Kosten der Fahrbahn hierbei nicht über die wiederkehrenden Beiträge umgelegt, sondern nur die Kosten der Teileinrichtungen, die in der Baulast der Ortsgemeinde stehen wie der Gehweg.

 

Da die L 20 die Ortsdurchfahrt ist und die Ortsgemeinde Ormont aktuell über eine gute Haushaltssituation verfügt, bestehen Überlegungen, den Gemeindeanteil -der gemäß § 5 ABS wkB in der Abrechnungseinheit eins  35 % beträgt- für den Ausbau der Gehwege im Zuge der L 20 zu erhöhen.

Als Diskussionsgrundlage schlägt der Ortsbürgermeister die Erhöhung des Gemeindeanteils für diese Ausbaumaßnahme auf 50 % vor.

 

Eine solche Erhöhung des Gemeindeanteils für eine einzelne Ausbaumaßnahme ist zulässig, sofern die Gemeinde gemäß § 94 Abs. 5 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherstellt.

Per Mail vom 26.10.2022 erfolgte durch den Fachbereich Finanzen bereits eine Anfrage bei der Kommunalaufsicht des Kreises Vulkaneifel, ob dies in Ormont kommunalrechtlich möglich sei. Von Seiten der Kommunalaufsicht wurde mit Mail vom 27.10.2022 Zustimmung signalisiert unter dem Vorbehalt dass

-          eine Einzelentscheidung für eine konkrete Ausbaumaßnahme getroffen wird (folglich keine Pauschalfestsetzung eines erhöhten Gemeindeanteils in der Ausbaubeitragssatzung)

-          der Ortsgemeinderat hierüber einen zustimmenden Beschluss fasst

-          die Finanzierung durch Erträge aus der Verpachtung von gemeindeeigenen Grundstücken für Windkraftanlagen erfolgt (also nicht aus Steuern oder Umlagen).

 

Die Erhöhung des Gemeindeanteils verursacht bei dieser Ausbaumaßnahme für die Ortsgemeinde Ormont Zusatzkosten entsprechend der beschlossenen prozentualen Gemeindeanteilserhöhung.

Der auf Ormont entfallende Kostenanteil für den Ausbau der Gehwege entlang der L 20 wurde in der Mail vom 26.10.2022 auf 440.000 € geschätzt. Ausgehend von diesem Kostenaufwand würde der Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Ormont bei Festsetzung des Gemeindeanteils auf

-          35 % folglich 154.000 € betragen (Regelfall laut ABS wkB)

-          50 % folglich 220.000 € betragen

-          60 % folglich 264.000 € betragen.

 

Die Erhöhung des Gemeindeanteils reduziert im Gegenzug den Anliegeranteil und damit die Beitragsbelastung über den wiederkehrenden Beitrag bei den veranlagten Eigentümern der beitragspflichtigen Grundstücke.