Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat fasst folgenden Beschluss:

 

Die Ortsgemeinde tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

 

1)      Klimaschutzstrategie /-konzept für die VG Gerolstein einschl. der Städte / Ortsgemeinden

2)      Einführung / Optimierung eines systematischen Energiemanagements für die Gebäude der Gemeinde

3)      Realisierung / Beteiligung / Betreibung von Erneuerbare Energien-Anlagen

4)      Unterstützung und Schaffung von attraktiven Maßnahmen im Bereich der Mobilität in der Gemeinde

5)      Energetische Sanierung / Optimierung von Gebäuden.

 

Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,

Ø die Beitrittserklärung der Gemeinde (letzte Seite – Anlage 4) gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,

Ø zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie

Ø entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess zu unterstützen.


Sachverhalt:

 

1.      Gegenstand und Ziel des Beschlusses …

… ist der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Dieses Angebot wurde von den kommunalen Verbänden und dem Land ausgearbeitet. Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen.

 

Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt. Diese Ziele/Maßnahmen sind Grundlage für eine individuelle Beratung, die für jede beitretende Kommune zur Umsetzung von Maßnahmen zusätzlich über den KKP vom Land angeboten wird.

 

Die verbandsangehörigen Städte und Gemeinden geben keine eigene Beitrittserklärung ab, sondern sind als Anlage zu der Beitrittserklärung der Verbandsgemeinde zu führen (siehe Anlage 4 – Beitrittserklärung – letzte Seite).

 

2.      Allgemeiner Hintergrund

Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden – und damit dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen.

 

Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien sowie Mobilität / ÖPNV.

 

Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und das Land haben sich daher darauf verständigt, den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022 (Anlage 1).

 

3.      Eckpunkte des Kommunalen Klimapakts

Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.

 

4.      Bisherige Aktivitäten

Die Verbandsgemeinde Gerolstein hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung umgesetzt bzw. deren Umsetzung eingeleitet; hervorzuheben sind insbesondere

Ø  Energetische Sanierung von Gebäuden der VG Gerolstein (beispielhaft seien aufgeführt: Turnhallen Jünkerath, Lissendorf, Stadtkyll, Rathaus Hillesheim, Teile der RS+ in Jünkerath und Hillesheim)

Ø  Nutzung von alternativen Energieträgern (z. B. Installation von Hackschnitzelanlagen in verschiedenen Gebäuden der VG)

Ø  Teilfortschreibung des FNP Gerolstein für erneuerbare Energien (mit der Ausweisung von weiteren Eignungsflächen Windenergie, Steuerungsrahmen im Bereich der FF-PVA)

Ø  Erstellung von Hochwasser- und Starkregenschutzkonzepten - HWSK (für alle Gemeinden der VG Gerolstein soll ein HWSK erstellt werden, wobei für ¾ der Gemeinden bereits Aufträge erteilt worden sind)

Ø  Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED

Ø  und vieles mehr…

 

5.      Verstärktes Engagement im Rahmen des Kommunalen Klimapakts

Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, unsere Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt. Für die Verbandsgemeinde Gerolstein kommen folgende Ziele/Maßnahmen in Betracht:

 

1)      Klimaschutzstrategie /-konzept für die VG Gerolstein einschl. Optimierung der verwaltungsinternen Abläufe

2)      Einführung / Optimierung eines systematischen Energiemanagements

3)      Realisierung / Beteiligung / Betreibung von Erneuerbare Energien-Anlagen

4)      Unterstützung und Schaffung von attraktiven Maßnahmen im Bereich der Mobilität in der VG Gerolstein

5)      Energetische Sanierung / Optimierung von Gebäuden.

 

(Die v. g. Ziele / Maßnahmen sind in der Anlage 2 näher beschrieben und erläutert, warum wir gerade diese Maßnahmen priorisieren – ein Orientierungsrahmen des Landes ist als Anlage 3 beigefügt).

 

Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP-Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten.

 

Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst.

 

Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung sicherstellen. Dies werden in der Verbandsgemeinde zunächst Arno Fasen und als Vertretung Oliver Schwarz sein.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat dem Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 06.02.2023 den Beitritt der Verbandsgemeinde Gerolstein zum Kommunalen Klimapakt zu den genannten Rahmenbedingungen empfohlen.