Sitzung: 13.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Nein: 6
Vorlage: 1-0127/23/21-003
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Die Ortsgemeinde tritt dem Kommunalen
Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im
Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und
dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen
und bringt diese in das weitere Verfahren ein:
1)
Klimaschutzstrategie /-konzept für die VG
Gerolstein einschl. der Städte / Ortsgemeinden
2)
Einführung / Optimierung eines systematischen
Energiemanagements für die Gebäude der Gemeinde
3)
Realisierung / Beteiligung / Betreibung von
Erneuerbare Energien-Anlagen
4)
Unterstützung und Schaffung von attraktiven
Maßnahmen im Bereich der Mobilität in der Gemeinde
5)
Energetische Sanierung / Optimierung von
Gebäuden.
Auf dieser Basis wird die Verwaltung
beauftragt,
Ø
die Beitrittserklärung der Gemeinde (letzte
Seite – Anlage 4) gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an
das MKUEM abzugeben,
Ø
zu prüfen, welche der über den KKP zur
Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und
diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie
Ø
entsprechende personelle Kapazitäten und
organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den
Beratungs- und Umsetzungsprozess zu unterstützen.
Sachverhalt:
1. Gegenstand
und Ziel des Beschlusses …
… ist der Beitritt zum Kommunalen
Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Dieses Angebot wurde von den kommunalen
Verbänden und dem Land ausgearbeitet. Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine
Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der
Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der
Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren
und besonders
ambitioniert vorzugehen.
Hierzu benennt jede Kommune bis zu
fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt. Diese
Ziele/Maßnahmen sind Grundlage für eine individuelle Beratung, die für jede
beitretende Kommune zur Umsetzung von Maßnahmen zusätzlich über den KKP vom
Land angeboten wird.
Die verbandsangehörigen Städte und
Gemeinden geben keine eigene Beitrittserklärung ab, sondern sind als Anlage zu
der Beitrittserklärung der Verbandsgemeinde zu führen (siehe Anlage 4 –
Beitrittserklärung – letzte Seite).
2. Allgemeiner
Hintergrund
Im Rahmen des Pariser
Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die
Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040
(lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden – und damit dazu beizutragen,
den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 Grad Celsius zu
begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und
wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen.
Dazu bedarf es erheblicher
Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und
insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die
konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere
in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien sowie
Mobilität / ÖPNV.
Die Kommunalen Spitzenverbände, der
Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und
das Land haben sich daher darauf verständigt, den Kommunalen Klimapakt
einzurichten. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November
2022 (Anlage 1).
3. Eckpunkte des Kommunalen Klimapakts
Der Kommunale Klimapakt besteht im
Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen
forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die
Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im
Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der
Umsetzung ihrer Maßnahmen mit passgenauen Angeboten und Leistungen. Der
Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist
aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten
fortgeschrieben werden.
4. Bisherige
Aktivitäten
Die Verbandsgemeinde Gerolstein hat
bereits eine Reihe von Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung
umgesetzt bzw. deren Umsetzung eingeleitet; hervorzuheben sind insbesondere
Ø
Energetische Sanierung von Gebäuden der VG
Gerolstein (beispielhaft seien aufgeführt: Turnhallen Jünkerath, Lissendorf,
Stadtkyll, Rathaus Hillesheim, Teile der RS+ in Jünkerath und Hillesheim)
Ø
Nutzung von alternativen Energieträgern (z.
B. Installation von Hackschnitzelanlagen in verschiedenen Gebäuden der VG)
Ø
Teilfortschreibung des FNP Gerolstein für
erneuerbare Energien (mit der Ausweisung von weiteren Eignungsflächen
Windenergie, Steuerungsrahmen im Bereich der FF-PVA)
Ø
Erstellung von Hochwasser- und
Starkregenschutzkonzepten - HWSK (für alle Gemeinden der VG Gerolstein soll ein
HWSK erstellt werden, wobei für ¾ der Gemeinden bereits Aufträge erteilt worden
sind)
Ø
Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
Ø
und vieles mehr…
5. Verstärktes
Engagement im Rahmen des Kommunalen Klimapakts
Mit dem Beitritt zum Kommunalen
Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, unsere Aktivitäten sowohl im
Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige
Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu
fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff
zu nehmen beabsichtigt. Für die Verbandsgemeinde Gerolstein kommen folgende
Ziele/Maßnahmen in Betracht:
1)
Klimaschutzstrategie /-konzept für die VG
Gerolstein einschl. Optimierung der verwaltungsinternen Abläufe
2)
Einführung / Optimierung eines systematischen
Energiemanagements
3)
Realisierung / Beteiligung / Betreibung von
Erneuerbare Energien-Anlagen
4)
Unterstützung und Schaffung von attraktiven
Maßnahmen im Bereich der Mobilität in der VG Gerolstein
5)
Energetische Sanierung / Optimierung von
Gebäuden.
(Die v. g. Ziele / Maßnahmen sind in
der Anlage 2 näher beschrieben und erläutert, warum wir gerade diese Maßnahmen
priorisieren – ein Orientierungsrahmen des Landes ist als Anlage 3 beigefügt).
Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach
dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP-Kommunen“ zur Verfügung
stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im
jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch
modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen,
effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten
Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur
zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an
Klimawandelfolgen zu leisten.
Das Ergebnis dieser Beratung wird im
Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch
erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst.
Um diesen Beratungs- und
Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende
personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur
bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in
der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung sicherstellen. Dies werden in
der Verbandsgemeinde zunächst Arno Fasen und als Vertretung Oliver Schwarz
sein.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat dem
Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 06.02.2023 den Beitritt der
Verbandsgemeinde Gerolstein zum Kommunalen Klimapakt zu den genannten
Rahmenbedingungen empfohlen.