Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Sachstand Spielplatz

-          Stromversorgung für Bühne eventuell durch Fa. Klein als Spende

-          Förderantrag Leader liegt immer noch in der Warteschleife. Bauantrag wird bei der Kreisverwaltung prioritär bearbeitet; erste Rückmeldung der positiven Stellungnahmen von unterer Wasserbehörde und unterer Landespflege.

-          Abnahme durch Spielplatzbeauftragten steht noch aus.

 

Starkregenkonzept; zweiter Termin, Bereisung der Glaadter Seite

-          Anregungen bezüglich Wassereinlässen

-          Bauliche Problemzonen

-          Wasserentnahme aus Bächen verboten

 

Vorstellung der Homepage

-          Hommelsheim hat am 17.07. das erste Layout vorgestellt.

-          Es muss jetzt noch die Seite mit Leben, Bildern und Texten befüllt werden.

-          Vorschlag: Die Ratsmitglieder sollen durch den Ort gehen und Bilder machen, die Personen und Leben enthalten. Auch gestellte Bilder sind denkbar. Personen dürfen nur mit Genehmigung veröffentlicht werden.

 

Weitere PV-Fläche

-          Sachstand PV innerhalb des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde: von 250 ha sind bereits jetzt ca. 150 ha verplant

-          Erste Potentialfläche auf der Gemarkung Jünkerath ist im Bau und soll in Frühjahr ans Netz gehen

-          Zweite Potentialfläche scheidet aus, da die Grundflächenbesitzer dies nicht wollen

-          Konversionsflächen: Baurechtlich privilegiertes Vorhaben nur bei Zweigleisigkeit und nur 200 m Abstand, nur dann wird es kein Bebauungsplanverfahren geben

-          Der Abstand zur Bahn liegt seit 2023 bei 500 m

-          Die förderfähige Höchstgröße der Fläche liegt bei 20 MWp.

-          Bei Konversationsflächen spielt es keine Rolle, ob landwirtschaftlich benachteiligt. Probleme würde es nur bei landwirtschaftlich Vorranggebieten geben.

-          Ohne Bebauungsplanverfahren möglich, kostenmäßig etwas günstiger, dennoch Umweltplanung und Gutachten in Sachen Naturschutz notwendig


Lerchenweg: Bebauungsplan: Treffen mit den Planern, Verbandsgemeinde und Gemeinde

-          Überarbeitung der Planung, hier Behalt der Eichen

 

 

-          Wärmeplanung OG Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) für Gemeinden über 100000 Einwohner und über 10.000- 100.000 Einwohner geregelt, kleinere Kommunen fallen aus Fokus raus

-          Tiny-Houses Möglichkeit

-          Überarbeitung des Bepflanzungsplanes

 

Radaktionstag