Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Gemeinde entstehen keine Kosten, das die Elektrifizierung ursächlich für die erforderlichen Baumaßnahmen ist

 

Beschluss:

 

Die Gemeinde stimmt der vorgelegten Planung nicht zu und wünscht Nachverhandlungen im Bezug auf die Situation Glaadter Tunnel.

 


Sachverhalt:

 

Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt die Eifelstrecke zwischen Köln und Trier im Jahr 2026 zu elektrifizieren. Hierzu wurde geprüft, ob alle Brückenbauwerke über den Gleiskörper für eine solche Elekrifizierung geeignet sind. Dabei wird z. Bsp. geprüft, ob die Bauwerke ausreichend hoch und die Beläge wasserdicht sind. Außerdem muss sichergestellt werden, dass der „Zugriff“ durch Passanten verhindert wird. Bei bestehenden Bauwerken kann letzteres verhindert werden, in dem ein Zugriffsschutz vor und hinter dem Brückengeländer montiert wird.

 

Im Bereich der Gemeinde Jünkerath (als Baulastträger) sind davon zwei Bauwerke betroffen. Im Einzelnen handelt es sich um die Brücke über Bahn u. Glaadtbach in Glaadt (ehem. Kreisstraße) und den Glaadter Tunnel.

 

Bei der Brücke über Bahn und Glaadtbach (ehem. Kreisstraße) muss ein Zugriffschutz nachgerüstet werden. Da das Bauwerk die zusätzlichen Windlasten des Zugriffschutz nicht aufnehmen kann, beabsichtigt die Bahn, jeweils vor und hinter dem Bauwerk einen (Torsions-) Balken anzuordnen, welcher auf beiden Seiten an Stützen befestigt ist. An diesem Balken kann dann der Zuggriffschutz unabhängig vom Brückenbauwerk montiert werden.

 

Beim Glaadter Tunnel kann die neue Oberleitung auf Grund zu geringer Höhen nicht realisiert werden. Hier denkt die Bahn über einen Ersatzbau für Fußgänger und Radfahrer nach. Die verbleibenden Widerlager wären in diesem Fall ebenfalls von der Bahn zu sichern, da das neuen Bauwerk erheblich schmaler wird als das aktuelle Gewölbe.

 

Um die Planung an den Bauwerken der Gemeinde weiter voran treiben zu können, hat die DB AG eine Planungsvereinbarung vorgelegt, welche Zuständigkeiten, Kostenträger usw. regelt. Die Entwurfsplanung wird dann zu einem späteren Zeitpunkt mit der Stadt abgestimmt.