Sitzung: 20.07.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2-0261/23/17-021
Finanzielle
Auswirkungen:
Für die Gemeinde entstehen keine
Kosten, das die Elektrifizierung ursächlich für die erforderlichen Baumaßnahmen
ist
Beschluss:
Die Gemeinde stimmt der vorgelegten
Planung nicht zu und wünscht Nachverhandlungen im Bezug auf die Situation
Glaadter Tunnel.
Sachverhalt:
Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt die Eifelstrecke
zwischen Köln und Trier im Jahr 2026 zu elektrifizieren. Hierzu wurde geprüft,
ob alle Brückenbauwerke über den Gleiskörper für eine solche Elekrifizierung
geeignet sind. Dabei wird z. Bsp. geprüft, ob die Bauwerke ausreichend hoch und
die Beläge wasserdicht sind. Außerdem muss sichergestellt werden, dass der
„Zugriff“ durch Passanten verhindert wird. Bei bestehenden Bauwerken kann
letzteres verhindert werden, in dem ein Zugriffsschutz vor und hinter dem
Brückengeländer montiert wird.
Im Bereich der Gemeinde Jünkerath (als Baulastträger)
sind davon zwei Bauwerke betroffen. Im Einzelnen handelt es sich um die Brücke
über Bahn u. Glaadtbach in Glaadt (ehem. Kreisstraße) und den Glaadter Tunnel.
Bei der Brücke über Bahn und Glaadtbach (ehem.
Kreisstraße) muss ein Zugriffschutz nachgerüstet werden. Da das Bauwerk die
zusätzlichen Windlasten des Zugriffschutz nicht aufnehmen kann, beabsichtigt
die Bahn, jeweils vor und hinter dem Bauwerk einen (Torsions-) Balken
anzuordnen, welcher auf beiden Seiten an Stützen befestigt ist. An diesem
Balken kann dann der Zuggriffschutz unabhängig vom Brückenbauwerk montiert
werden.
Beim Glaadter Tunnel kann die neue Oberleitung auf Grund
zu geringer Höhen nicht realisiert werden. Hier denkt die Bahn über einen
Ersatzbau für Fußgänger und Radfahrer nach. Die verbleibenden Widerlager wären
in diesem Fall ebenfalls von der Bahn zu sichern, da das neuen Bauwerk
erheblich schmaler wird als das aktuelle Gewölbe.
Um die Planung an den Bauwerken der Gemeinde weiter voran
treiben zu können, hat die DB AG eine Planungsvereinbarung vorgelegt, welche
Zuständigkeiten, Kostenträger usw. regelt. Die Entwurfsplanung wird dann zu
einem späteren Zeitpunkt mit der Stadt abgestimmt.