Sitzung: 20.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2-0230/23/02-007
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt die während
der frühzeitigen Offenlage sowie während der Beteiligung der betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
gem. Anlage zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen
Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet, teilweise werden
Bedenken oder Hinweise begründet zurückgewiesen.
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Planungsunterlagen gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Weiter wird
beschlossen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
(2) BauGB am Verfahren zu beteiligen. Die Verwaltung wird gebeten, die
Offenlage sowie die Behördenbeteiligung durchzuführen.
Sachverhalt:
Aufgrund von konkreten Anfragen
aus der Ortsbevölkerung beabsichtigt die Ortsgemeinde Basberg, ein Wohngebiet
mit 3 Bauplätzen im Bereich „Im Käulchen“ zu entwickeln. Anderweitige, baureife
Grundstücke im öffentlichen Besitz stehen der Ortsgemeinde nicht zur Verfügung.
Aufgrund mangelnder Verkaufsbereitschaft privater Grundstückseigentümer gibt es
keine Alternative zur Neuentwicklung von Bauland. Der Flächennutzungsplan soll
im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Daher hat der Ortsgemeinderat in
seiner öffentlichen Sitzung am 20.09.2021 den Aufstellungsbeschluss gefasst,
für den Teilbereich „Alter Spielplatz“/ „Im Käulchen“, einen
Bebauungsplan aufzustellen. Das Verfahren wurde nach § 13 b BauGB gewählt. In
gleicher Sitzung wurde die Entwurfsplanung mit Begründung, Textfestsetzungen,
sowie die Umweltaspekte und eine Artenschutzrechtliche Einschätzung durch den
Rat zur Kenntnis genommen und die frühzeitige Offenlage des
Bebauungsplanentwurfs beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den
Bebauungsplanentwurf gem. § 3 (1) BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB frühzeitig am
Verfahren zu beteiligen.
Die frühzeitige Offenlage der
Planunterlagen hat in der Zeit vom 13.02.2023 bis einschl. 15.05.2023
stattgefunden.
Für die Fortführung des Verfahrens
ist nunmehr die Abwägung zu den während der frühzeitigen Offenlage
eingegangenen Stellungnahmen erforderlich, die aus der Anlage ersichtlich sind.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Mittel sind im Haushalt berücksichtigt.