Sachverhalt:
Herr Björn Thömmes ist mit
Schreiben vom 8. Mai 2023 als Ratsmitglied der Stadt Gerolstein (SPD-Fraktion)
zurückgetreten. Hierdurch ist die vakante Position im Stadtrat Gerolstein neu
zu besetzen.
Gemäß dem Wahlergebnis vom 4. Juni
2019 ist Herr Franz-Josef Schütz der nächste Nachrücker für die vorgenannte
Stadtratsfraktion. Herr Schütz wurde schriftlich über seine Wahl in den
Stadtrat Gerolstein benachrichtigt und hat mit Dokument vom 12. Mai 2023 seine
Annahme der Wahl erklärt.
Gemäß § 30 der Gemeindeordnung
(GemO) verpflichtet sich der Stadtbürgermeister die Ratsmitglieder vor ihrem
Amtsantritt in öffentlicher Sitzung im Namen der Stadt durch Handschlag auf die
gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten hinzuweisen.
„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung
haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier nur durch
Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie
sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.
Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet
über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in
nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese
Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.
§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung
verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der
Stadt. Dies bedeutet, dass die Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter
gegenüber der Stadt nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine
gesetzliche Vertretung handelt.“
Die Pflichten der Ratsmitglieder
ergeben sich insbesondere aus:
§ 20 GemO, Schweigepflicht,
§ 21 GemO, Treuepflicht,
§ 22 GemO, Ausschließungsgründe,
sowie
§ 30 GemO, Rechte und Pflichten
der Ratsmitglieder.
Unter Hinweis auf die
entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnungen wird Herr Schütz von
Stadtbürgermeister Schneider verpflichtet.