Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Herr Björn Thömmes ist mit Schreiben vom 8. Mai 2023 als Ratsmitglied der Stadt Gerolstein (SPD-Fraktion) zurückgetreten. Hierdurch ist die vakante Position im Stadtrat Gerolstein neu zu besetzen.

 

Gemäß dem Wahlergebnis vom 4. Juni 2019 ist Herr Franz-Josef Schütz der nächste Nachrücker für die vorgenannte Stadtratsfraktion. Herr Schütz wurde schriftlich über seine Wahl in den Stadtrat Gerolstein benachrichtigt und hat mit Dokument vom 12. Mai 2023 seine Annahme der Wahl erklärt.

 

Gemäß § 30 der Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet sich der Stadtbürgermeister die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung im Namen der Stadt durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten hinzuweisen.

 

„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.

 

Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.

 

§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Stadt. Dies bedeutet, dass die Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Stadt nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“

 

Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus:

 

§ 20 GemO, Schweigepflicht,

§ 21 GemO, Treuepflicht,

§ 22 GemO, Ausschließungsgründe, sowie

§ 30 GemO, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder.

 

Unter Hinweis auf die entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnungen wird Herr Schütz von Stadtbürgermeister Schneider verpflichtet.